Die Stadt Wien bereitet sich darauf vor, ab Ende 2026 die Parkraumüberwachung in den Flächenbezirken zu modernisieren. Laut Ulli Sima, Verkehrsstadträtin der SPÖ, zielt diese Maßnahme darauf ab, die Effizienz der Kontrolleure signifikant zu steigern und ihre Arbeitslast zu verringern. Hintergrund dieser Entwicklung ist die Erweiterung der Kurzparkzonen auf nahezu das gesamte Stadtgebiet.

Derzeit legen die sogenannten „Parksherrifs“ im Durchschnitt rund 15 Kilometer täglich zu Fuß zurück. Einige von ihnen nutzen bereits E-Bikes, um ihre Arbeit zu erleichtern. Mit den neuen Fahrzeugen, die ab 2026 bereitgestellt werden sollen, wird diese Arbeit durch den Einsatz moderner Technologien unterstützt.
Sensorfahrzeuge im Einsatz
Die neuen Kontrollfahrzeuge sind mit Sensoren auf dem Dach ausgestattet, die durch optische Zeichenerkennung (OCR) Kennzeichen scannen. Diese Daten werden dann maschinenlesbar gemacht und mit einer zentralen Datenbank abgeglichen. Markus Raab, Abteilungsleiter der MA 46, betont, dass der Datenschutz gewahrt bleibt und keine weitergehende Speicherung erfolgt.
Das System überprüft zusätzlich, ob ein elektronisches Parkticket oder eine Ausnahmegenehmigung für Anrainer vorliegt. Fehlen beide Nachweise, ist es erforderlich, dass der Kontrolleur das Fahrzeug verlässt, um zu überprüfen, ob ein herkömmlicher Parkschein sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegt. Wird ein solcher nicht gefunden, wird ein Organmandat ausgestellt.
Parallel zu diesen technologischen Vorbereitungen startet noch diese Woche der Begutachtungsprozess für das Parkometergesetz, das eine rechtliche Grundlage für die anstehenden Neuerungen schaffen soll. Daraufhin wird ein Ausschreibungsverfahren zur Suche eines geeigneten Anbieters eingeleitet. Eine Reduzierung des Personals der Parkraumüberwachung ist laut Rathaus nicht vorgesehen.
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Erfolge der bisherigen Parkraumbewirtschaftung
Bereits seit der Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im März 2022 verzeichnet Wien signifikante Erfolge. Insbesondere der Rückgang des Pendlerverkehrs sowie die Reduzierung der Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen um bis zu 89 Prozent wurden dokumentiert. Die Stellplatzauslastung sank teils um bis zu 68 Prozent. Die Einnahmen aus Strafgebühren fließen gesetzlich zweckgebunden in die Sozialhilfe.