Neue Kindersätze, ein Stufenmodell für Erwachsene und weniger Geld für kinderreiche Familien: Österreichs Sozialhilfe soll ab 2027 grundlegend umgebaut werden.
Bei der geplanten Sozialhilfereform in Österreich zeichnen sich neue Regeln für Familien und Erwachsene ab. Laut „Heute“ dürfte sich die Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos auf zentrale Geldsätze verständigt haben. Offiziell beschlossen ist das Modell allerdings noch nicht. Ziel der Reform ist unter anderem, die derzeit unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer stärker zu vereinheitlichen.
Für Kinder soll künftig ein sogenanntes degressives Modell gelten. Dabei sinkt die Leistung beziehungsweise der vorgesehene Mindestbetrag mit steigender Kinderzahl. Für das erste Kind sind demnach bundesweit 307 Euro monatlich vorgesehen.
Neue Kindersätze
Für das zweite bis vierte Kind soll ein Korridor zwischen 245 und 307 Euro monatlich gelten. Innerhalb dieser Spanne sollen die Bundesländer selbst festlegen können, wie hoch die Leistung ausfällt. Als Grund für diesen Spielraum werden unter anderem unterschiedliche Wohnkosten in den einzelnen Bundesländern genannt.
Ab dem fünften Kind soll die Regelung deutlich strenger werden: Hier sind österreichweit nur noch 148 Euro pro Kind und Monat vorgesehen. Das Modell orientiert sich laut „Heute“ stark an den derzeitigen Regelungen in Niederösterreich und Oberösterreich.
Besonders deutlich könnten die Auswirkungen in Wien ausfallen. Dort werden derzeit rund 332 Euro pro Kind ausbezahlt. Vor allem kinderreiche Familien müssten daher mit spürbaren Einbußen rechnen, sollte das neue Modell wie derzeit geplant umgesetzt werden. Zusätzlich zu den Geldleistungen soll künftig auch verstärkt auf Sachleistungen gesetzt werden.
Stufensystem für Erwachsene
Auch für Erwachsene ist ein neues Stufensystem vorgesehen. Nach den derzeit bekannten Plänen sollen Betroffene zunächst einen Fixbetrag von rund 860 Euro monatlich erhalten.
Wer bestimmte Integrationspflichten erfüllt, darunter etwa Deutsch- und Wertekurse, soll in die nächste Stufe aufsteigen und rund 1.045 Euro monatlich erhalten. Österreicher sowie Personen, die in Österreich aufgewachsen sind, dürften nach den derzeitigen Plänen von Beginn an dieser Stufe zugeordnet werden.
Den vollen Betrag von rund 1.230 Euro monatlich sollen jene erhalten, die arbeiten, deren Einkommen aber nicht ausreicht, oder die bereit sind, in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Wie genau diese „Arbeitswilligkeit“ künftig definiert und überprüft werden soll, ist allerdings noch Gegenstand der Verhandlungen.
Start für 2027 geplant
Der Gesetzesentwurf könnte bereits in den kommenden Tagen in Begutachtung gehen. Sozialministerin Korinna Schumann will Vertreter der neun Bundesländer über die geplanten Änderungen informieren. Auch bei der Landeshauptleutekonferenz Anfang November soll die Reform Thema sein.
Nach den derzeitigen Plänen soll die neue Sozialhilfe mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Bis dahin sind allerdings noch Änderungen möglich, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.