Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Jugendschutz

Stocker macht Schluss: Unter 14-Jährige bald ohne Instagram & Snapchat

Stocker macht Schluss: Unter 14-Jährige bald ohne Instagram & Snapchat
(FOTO: EPA / OLIVIER MATTHYS)
4 Min. Lesezeit |

TikTok, Instagram und YouTube könnten für Kinder in Österreich künftig nur noch eingeschränkt zugänglich sein. Auch bestehende Konten wären von Altersprüfungen betroffen. Doch der geplante Start im Jänner 2027 ist noch nicht endgültig gesichert.

Die Bundesregierung will den Zugang zu bestimmten Video-Sharing-Plattformen für Kinder unter 14 Jahren beschränken. Entscheidend wären dabei Funktionen wie endloses Scrollen, automatisch startende Videos oder bestimmte Empfehlungssysteme.

Stand 21. Oktober 2026 ist das Vorhaben weiterhin als Ministerialentwurf dokumentiert. Die Begutachtung endete am 21. September. Ein endgültiger Gesetzesbeschluss ist bislang nicht bestätigt. Der grundsätzlich vorgesehene Beginn am 1. Jänner 2027 bleibt deshalb ein geplanter Termin.

Welche Apps betroffen wären

Die Bundesregierung nennt TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat als Beispiele. Der Entwurf arbeitet allerdings nicht mit einer abschließenden Markenliste. Maßgeblich wäre, ob ein Angebot die erfassten jugendgefährdenden Funktionen verwendet.

Dazu gehören etwa automatisch abgespielte oder endlos nachgeladene Beiträge, bestimmte Nutzungsanreize und Benachrichtigungen, die zur Rückkehr auf die Plattform auffordern.

Die Erläuterungen nennen auch „Streaks“ beziehungsweise „Flammen“: Solche Belohnungen können Nutzer dazu anregen, täglich aktiv zu bleiben, damit eine Serie nicht abreißt.

Wie verbreitet die Plattformen sind

Die betroffenen Angebote gehören zum Alltag vieler Jugendlicher. Im Jugend-Internet-Monitor 2026 von Saferinternet.at gaben 76 Prozent der Befragten an, YouTube zu nutzen. Snapchat erreichte 65 Prozent, TikTok und Instagram jeweils 64 Prozent.

Für die Untersuchung wurden im Oktober und November 2025 insgesamt 500 Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren aus Österreich befragt. Mehrfachantworten waren möglich.

Die Werte beziehen sich damit nicht ausschließlich auf Unter-14-Jährige. Sie beschreiben außerdem die Nutzung der Plattformen und sind kein Nachweis für Abhängigkeit oder problematischen Konsum.

WhatsApp wäre nicht betroffen

Nach Angaben der Bundesregierung wären Messengerdienste wie WhatsApp von dem Vorhaben nicht umfasst. Plattformen könnten außerdem weiterhin kindgerechte Bereiche anbieten.

Ein pauschales Verbot sämtlicher Internetangebote ist somit nicht vorgesehen. Auch die Aussage, YouTube werde für Kinder vollständig gesperrt, würde den bislang beschriebenen Ansatz zu stark vereinfachen.

Auch bestehende Konten müssten geprüft werden

Ein bereits eingerichteter Account würde nicht automatisch vor einer Alterskontrolle schützen. Laut Regierungsinformation sollen auch bestehende Nutzerkonten überprüft werden.

Bei individuellen Konten wäre der Nachweis grundsätzlich einmalig vorgesehen. Bei konkreten Hinweisen auf einen Kontowechsel oder eine gemeinsame Nutzung könnten weitere Prüfungen notwendig werden. Bei Nutzung ohne Konto könnte der Altersnachweis wiederholt erforderlich sein.

Reicht die Zustimmung der Eltern?

Eine allgemeine Ausnahme durch eine einfache Erlaubnis der Eltern ist im recherchierten österreichischen Entwurf nicht vorgesehen. Für Unter-14-Jährige müssten die Anbieter den Zugang zu den erfassten Angeboten wirksam beschränken.

Die Verantwortung für die Zugangskontrolle soll bei den Plattformen liegen. Die Erläuterungen sprechen sich ausdrücklich dagegen aus, diese Aufgabe allein den Eltern zu überlassen.

Altersnachweis ohne Ausweiskopie an die Plattform

Die geplante Altersprüfung soll möglichst wenige persönliche Informationen offenlegen. Plattform und Anbieter des Altersnachweises müssten voneinander getrennt sein.

Die Plattform soll grundsätzlich nur die notwendige Bestätigung erhalten, etwa: „14 Jahre oder älter“. Name und genaues Geburtsdatum sollen dafür nicht übermittelt werden müssen.

ID Austria soll eine mögliche Lösung sein, aber keine verpflichtende Voraussetzung. Wie die Nachweise im Alltag konkret funktionieren würden, hängt von der weiteren Umsetzung ab.

Auch Erwachsene könnten mit einer Altersprüfung konfrontiert werden: Schließlich müssten Anbieter feststellen können, ob jemand das Mindestalter erreicht hat. Eine bereits beschlossene allgemeine Ausweispflicht lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Warum der Jänner-Termin noch offen ist

Das österreichische Vorhaben wurde auch der EU-Kommission zur Prüfung übermittelt. Einwände oder weitere europäische Verfahrensschritte könnten den Zeitplan verändern.

Zudem unterscheidet der Entwurf zwischen dem geplanten Inkrafttreten und der technischen Umsetzung: Laut Rechtsmonitoring des Parlaments sollen Anbieter die Anforderungen an die Altersverifikation bis 31. März 2027 erfüllen.

Eine automatische Abschaltung sämtlicher betroffener Konten am Neujahrstag ist deshalb nicht als feststehende Folge angekündigt.

Strafen richten sich gegen Anbieter

Der Entwurf setzt bei den Pflichten der Plattformbetreiber an. Für entsprechend benannte sehr große Onlineplattformen sind bei Verstößen Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen.

Diese Sanktion richtet sich nicht gegen ein Kind, das eine App öffnet. Für Familien bleibt vorerst entscheidend, welche Regeln tatsächlich beschlossen werden und welche Änderungen die jeweiligen Dienste anschließend ankündigen.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen