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Erbschaftsfalle

Vater hinterlässt Tochter Haushälfte mit bitterem Haken

Vater hinterlässt Tochter Haushälfte mit bitterem Haken
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ein Erbe, das zur Last wird: Eine Kärntnerin erbt Hausanteile – und steckt nun in einer juristischen Zwickmühle.

Eine Kärntnerin steht nach dem Tod ihres Vaters vor einer Erbschaft, die ihr mehr Probleme als Sicherheit bringt. Der Verstorbene hinterließ ihr zwar die Hälfte seines Einfamilienhauses in Kärnten – doch die tatsächliche Nutzung dieses Anteils ist ihr verwehrt.

Der Vater hatte kurz vor seinem Tod ein eigenhändiges Testament verfasst. Rechtsanwältin Kathrin Hartl, die die Tochter rechtlich vertritt, erläutert die Ausgangslage: „Der Vater hinterließ ein eigenhändiges Testament, mit dem er seine Partnerin zur Alleinerbin machte und seiner Tochter seinen ideellen Hälftemiteigentumsanteil an der Liegenschaft im Wege des Vermächtnisses zuwandte.“ Die Lebensgefährtin des Verstorbenen hält die andere Hälfte des Hauses und verfügt darüber hinaus über ein lebenslanges Fruchtgenussrecht (Nutzungsrecht) – ein Umstand, der der Tochter jede Möglichkeit nimmt, ihren Anteil selbst zu bewohnen oder zu veräußern.

Finanzielle Belastung

Zur rechtlichen Belastung kommt eine finanzielle hinzu: Die Erbin haftet mit ihrem Eigentumsanteil für einen noch laufenden Kredit in Höhe von 33.000 Euro. Das ohnehin angespannte Verhältnis zur Lebensgefährtin des Vaters erschwert eine einvernehmliche Lösung zusätzlich.

Eine Abfindung, die der Tochter zumindest finanziellen Ausgleich hätte verschaffen können, scheiterte daran, dass die Partnerin nicht in der Lage war, diese zu leisten. Hartl bringt die Lage ihrer Mandantin auf den Punkt: „Für meine Mandantin ist dieses Testament sehr unbefriedigend.“ Und sie ergänzt: „Hätte der Vater das Testament mit einem Rechtsanwalt errichtet und sich rechtzeitig beraten lassen, wäre sicherlich eine andere Regelung gefunden worden.“ Dass es so weit kommen musste, hält die Juristin für vermeidbar: „Der verstorbene Vater hat so ein Ergebnis sicher nicht gewollt.“

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KO KOSMO-Redaktion
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