Am Landesgericht Wien wurde ein besorgniserregender Fall von Cyber-Grooming, einer Form der sexuellen Belästigung im Internet, behandelt.

Ein 15-jähriges Mädchen wurde im vergangenen November von einem Bekannten aus dem Instant-Messenger-Dienst Snapchat dazu genötigt, ihm explizite Videos zu schicken.
Erpressung
Die anfänglich harmlos wirkenden Unterhaltungen nahmen eine dunkle Wendung, als der junge Mann ein Foto ihres nackten Oberkörpers anforderte, welches das Mädchen ihm freiwillig schickte. Mit diesem Bild in der Hand, baute der Täter einen massiven Druck auf, forderte weitere Fotos und drohte mit der Veröffentlichung von sensiblen Informationen. „Er ist recht aggressiv vorgegangen. Sie hat sich dem Druck gebeugt“, berichtete die Staatsanwaltschaft, als er mit Veröffentlichung der Handynummer und der Wohnadresse drohte.
Anzeige erstattet
Die Situation eskalierte, als der Täter die Anfertigung von mehreren expliziten Videos verlangte, die sie ihm auch zukommen ließ. Nach einigen Tagen der Verzweiflung wendete sich das Mädchen schließlich an eine Freundin, die sie überzeugte, die Polizei einzuschalten. Dank der Unterstützung von Snapchat konnte ein 19-jähriger Kochlehrling als Verdächtiger identifiziert werden.
Geständnis vor Gericht
Während der Ermittlungen leugnete der Beschuldigte anfangs jegliche Beteiligung und behauptete, Opfer einer Verwechslung zu sein. Vor Gericht legte er jedoch ein Geständnis ab. „Die Gründe für sein Handeln sind ihm selbst nicht ganz klar“, erklärte seine Verteidigerin. Zum Schutz der Privatsphäre des Opfers wurde die Öffentlichkeit während der Verhandlung ausgeschlossen.
