Ein 18-Jähriger geriet in Wien-Donaustadt mit seiner Mutter in Streit, nachdem sie seine Geldforderung abgelehnt hatte. Der junge Mann reagierte darauf mit Randalieren in der elterlichen Wohnung. Als die alarmierten Polizeibeamten eintrafen, wurden sie vom Aggressor mit Beschimpfungen konfrontiert.
Der 18-Jährige versuchte anschließend, die Einsatzkräfte mit Tritten und Schlägen aus der Wohnung zu vertreiben. Die Beamten überwältigten den Randalierer unter Einsatz körperlicher Gewalt und nahmen ihn vorläufig fest.
Da sich der Tatverdächtige nach einer früheren strafrechtlichen Verurteilung noch in der Probezeit befand und sich zu den aktuellen Vorwürfen nicht geständig zeigte, ordnete die Staatsanwaltschaft Wien seine Überstellung in eine Justizanstalt an.
Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt.
Laut Informationen der Wiener Polizei wurden 2024 bereits mehrere Fälle von Gewalt gegen Exekutivbeamte in privaten Wohnungen verzeichnet, wobei die Täter häufig aus dem familiären Umfeld stammen. Widerstand gegen die Staatsgewalt ist in Österreich ein Offizialdelikt und wird nach § 269 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
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Bei Verurteilten auf Bewährung droht in solchen Fällen die sofortige Überstellung in eine Justizanstalt.
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