Nach den verheerenden Fluten im September 2024 tickt die Uhr für Betroffene: Staatliche Hilfsgelder von bis zu 5.700 Euro sind nur noch bis Ende Juni 2025 abrufbar.
Hochwasserbetroffene können noch bis Ende Juni 2025 staatliche Hilfe beantragen. Die vom Sozialministerium bereitgestellte Unterstützung zielt auf Personen ab, deren Wohnungen und Häuser durch die Überschwemmungen im September 2024 in Mitleidenschaft gezogen wurden. Mit dieser finanziellen Hilfe sollen insbesondere die zusätzlichen Belastungen durch vorübergehende Unterkünfte sowie notwendige Renovierungsarbeiten abgemildert werden.
Sozialministerin Korinna Schumann unterstreicht: „Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums ist ein wichtiger Beitrag, um die durch das Hochwasser entstandenen Kosten abzufedern.“ Für Betroffene, die bisher keinen Antrag eingereicht haben, läuft die Zeit davon – nur noch wenige Wochen bleiben für die Einreichung.
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Finanzielle Unterstützung
Haushalte mit Hauptwohnsitz, der durch die Septemberfluten 2024 überschwemmt wurde, haben Anspruch auf bis zu 3.500 Euro pro Haushalt für temporäre Wohnlösungen wie angemietete Wohnungen oder Zimmer in Hotels und Pensionen. Darüber hinaus steht eine einmalige Summe von 2.200 Euro für Sanierungsmaßnahmen am Hauptwohnsitz zur Verfügung, die etwa für Trocknungsmaßnahmen oder die Erneuerung des Estrichs eingesetzt werden kann.
Inhalt 2
Die Antragstellung verursacht keine Kosten und muss zwingend bis zum Stichtag 30. Juni 2025 erfolgen.
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