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Kontroverse

Sexualstrafrecht: Experten-Zoff um „Ja heißt Ja“-Prinzip

Sexualstrafrecht: Experten-Zoff um „Ja heißt Ja“-Prinzip
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3 Min. Lesezeit |

Die Debatte um eine Reform des Sexualstrafrechts in Österreich hat nach umstrittenen Freisprüchen neuen Auftrieb erhalten. Bei einer Fachveranstaltung am Wiener Juridicum trafen unterschiedliche Positionen aufeinander, wobei besonders das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Mittelpunkt stand.

Strafrechtsprofessorin Ingeborg Zerbes plädierte für eine gesetzliche Verankerung, dass sexuelle Handlungen nur bei ausdrücklichem Einverständnis erlaubt sein sollten. Dies würde nach ihrer Einschätzung zu einer „Klarstellung der Norm“ führen und die Verteidigungsstrategie „Warum hast du nicht Nein gesagt?“ unterbinden.

Unterstützung erhielt dieser Ansatz von Fritz Zeder, Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium. „Aus fachlicher Sicht kann ich sagen: Sexualkontakte nur mit Zustimmung. Wir als Justizministerium haben das schon vor zehn Jahren vorgeschlagen“, erklärte Zeder. Er verwies darauf, dass die Politik diesen Vorschlag damals nicht aufgegriffen habe. Inzwischen hat allerdings Justizministerin Anna Sporrer ihre Absicht bekundet, das Consent- oder Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht zu verankern.

Kritik der Verteidiger

Deutlichen Widerspruch formulierte Philipp Wolm, Präsident der Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen. „Ein ganz klares Nein zur Verschärfung des Sexualstrafrechts“, lautete seine Position. Er argumentierte, dass ein „Nur ein Ja ist ein Ja“-Prinzip den Tatbestand verändern würde, ohne dass dafür ein Regelungsbedarf bestehe. Wolm gab zu bedenken, dass sexuelle Kontakte „im Regelfall nonverbal stattfinden“ und stellte die praktische Umsetzbarkeit in Frage: „Reicht dann ein Nicken? Was ist, wenn beide beeinträchtigt sind? Kann man dann überhaupt zustimmen?“

Stattdessen forderte der Strafverteidiger, den Fokus auf Präventionsarbeit zu legen und das gesellschaftliche Bewusstsein für sexuelle Selbständigkeit zu stärken.

Beweisführungsprobleme

Auch Anna-Maria Wukovits, Vizepräsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, äußerte Bedenken gegenüber überhasteten Gesetzesänderungen. Sie appellierte an die Politik, bei möglichen Reformen „die Praxis und Expertinnen und Experten einzubinden“ und Änderungen nur „nach einer breiten Diskussion“ zu erwägen. „Die Praxis kommt mit dem geltenden Recht gut aus. Ich sehe keine Regelungslücke“, betonte Wukovits.

Die auf Sexualstrafsachen spezialisierte Staatsanwältin wies auf grundsätzliche Herausforderungen bei der Beweisführung hin. Bei Vergehen gegen die sexuelle Selbständigkeit fehle es häufig an der Qualität von Beweismitteln, wodurch Staatsanwaltschaften und Gerichte oft auf Glaubwürdigkeitsprüfungen angewiesen seien. „Wenn man etwas nicht beweisen kann, muss man ein Ermittlungsverfahren zwingend einstellen bzw. in einer Hauptverhandlung freisprechen. Das ist kein Scheitern der Justiz oder unserer Rechtsordnung. Das ist Teil des Rechtsstaats“, erläuterte sie.

Wukovits stellte klar, dass das Ziel einer etwaigen Gesetzesänderung nicht sein könne, „die Verurteilungsquote zu erhöhen. Ziel muss es sein, der Praxis Instrumente zur Hand zu geben, um lückenlos aufzuklären.“

In diesem Zusammenhang begrüßte sie die Einrichtung von Gewaltambulanzen (medizinische Beweissicherungsstellen), die Betroffenen von körperlicher oder sexueller Gewalt zur Beweissicherung zur Verfügung stehen.

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KO KOSMO-Redaktion
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