Die EU-Kommission hat erneut regulatorische Schritte gegen die Social-Media-Giganten TikTok sowie Instagram und Facebook aus dem Meta-Konzern eingeleitet. Den Plattformen werden mehrere Verstöße gegen EU-Regulierungen vorgeworfen, darunter insbesondere Defizite beim Verbraucherschutz, mangelhafte Beschwerdemöglichkeiten und Einschränkungen beim Datenzugang für Nutzer.
Diese Maßnahmen reihen sich in eine Serie von Sanktionen ein, nachdem bereits im April Apple und Facebook mit Strafzahlungen in Höhe von 700 Millionen Euro im Rahmen des Digital Services Act konfrontiert wurden.
Nach vorläufigen Untersuchungsergebnissen drohen nun auch TikTok, Instagram und Facebook empfindliche finanzielle Konsequenzen, die sich auf bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belaufen können.
Mangelhafte Nutzerrechte
Besonders gravierend erscheinen die Defizite bei Meta-Plattformen Instagram und Facebook im Bereich der Beschwerdemöglichkeiten. Trotz klarer Vorgaben durch EU-Recht bieten die Dienste kaum adäquate Möglichkeiten, gegen Sperrungen von Inhalten oder Nutzerprofilen vorzugehen, die aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen die Plattformrichtlinien verhängt wurden.
Zwar existieren formale Anlaufstellen für Beschwerden, doch fehlen grundlegende Funktionen wie die Möglichkeit zur Beweisvorlage gegen verhängte Sperren. Weitere Kritikpunkte betreffen das System zur Meldung problematischer Inhalte, das durch übermäßige Abfrage persönlicher Nutzerdaten die effektive Bekämpfung von Falschinformationen und verbotenen Inhalten behindert.
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Drohende Konsequenzen
Die Plattformen verstoßen nach Auffassung der Kommission zudem gegen zentrale Bestimmungen des Digital Services Act zum Schutz minderjähriger Nutzer vor gewaltverherrlichenden und pornografischen Inhalten. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme und können Zugeständnisse anbieten, um die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen.
Sollten diese nicht ausreichen, könnten Strafzahlungen in Milliardenhöhe folgen, die bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Konzerne betragen können.