Sieben Prozent Steuer auf ausländische Einkünfte und digitale Antragsverfahren – Griechenland rollt für Pensionisten, Millionäre und Rückkehrer den roten Teppich aus.
Griechenland lockt mit attraktiven Steuermodellen neue Bewohner an. Seit Oktober funktioniert das gesamte Antragsverfahren digital, was den Umzug erheblich vereinfacht. Mit diesem Konzept will die griechische Regierung gezielt Pensionisten, wohlhabende Investoren und abgewanderte Fachkräfte ins Land holen, um die Wirtschaft anzukurbeln und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Besonders großzügig gestaltet sich das Angebot für Ruheständler aus dem Ausland: Wer seinen Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegt, muss auf sämtliche ausländischen Einkünfte nur eine pauschale Einkommensteuer von sieben Prozent entrichten – und das für einen Zeitraum von 15 Jahren. Mehr als 8000 Interessenten haben bereits einen entsprechenden Antrag eingereicht. Das Modell zielt vor allem auf Pensionisten mit höheren Altersbezügen ab, die ihre Rentenzeit in einem Land mit angenehmerem Klima und niedrigeren Kosten verbringen möchten.
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Angebote für Vermögende
Für Hochvermögende existiert ein spezielles Steuermodell: Mit einer Investition von mindestens 500.000 Euro können sie ihre weltweiten Einkünfte – unabhängig von deren tatsächlicher Höhe – mit einer Jahrespauschale von 100.000 Euro versteuern. Für jedes mitziehende Familienmitglied werden zusätzlich 20.000 Euro fällig. Diese Regelung gilt ebenfalls für bis zu 15 Jahre, sofern der Antragsteller in sieben der acht vorangegangenen Jahre nicht in Griechenland steuerpflichtig war. Experten rechnen damit, dass bis Jahresende mehr als 1000 Millionäre dieses Angebot nutzen werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Rückgewinnung jener Menschen, die während der Finanzkrise das Land verlassen haben. Etwa 660.000 vorwiegend junge und gut ausgebildete Griechen wanderten damals aus. Rückkehrer müssen nun sieben Jahre lang nur die Hälfte der regulären Einkommensteuer zahlen. Voraussetzung ist, dass sie zuvor mindestens fünf Jahre im Ausland steuerpflichtig waren. Mit dieser Maßnahme hofft die Regierung, dringend benötigte Spezialisten zurückzuholen und die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken.
Wichtige Bedingungen
Steuerexperte Dirk Reinhardt mahnt jedoch zur Vorsicht vor übereilten Entscheidungen. Um als steuerlich ansässig zu gelten, ist ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen pro Jahr in Griechenland erforderlich – was sich beispielsweise durch Mobilfunkverbindungen oder Stromrechnungen nachweisen lässt. Eine umfassende steuerliche Beratung vor einem Wohnsitzwechsel sei daher unbedingt ratsam.