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ORF-Gebühren-Ärger! Mahnung noch vor Zahlungsfrist

ORF-Gebühren-Ärger! Mahnung noch vor Zahlungsfrist
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Rechnung erhalten, pünktlich bezahlt – und trotzdem eine Mahnung mit Säumniszuschlag im Briefkasten. Bei der ORF-Beitragsabrechnung sorgt ein technischer Fehler für Ärger.

Die ORF-Beitragstochter OBS hat irrtümlich Mahnungen mit Säumniszuschlägen verschickt, obwohl die Zahlungsfristen noch gar nicht abgelaufen waren. Betroffen war unter anderem Silvia Gruber-Demel, Leiterin eines Wiener Familienbetriebs. Sie erhielt am 29. Jänner ihre ORF-Beitragsrechnung für 2025, datiert auf den 23. Jänner, mit Zahlungsziel 12. Februar.

Völlig unerwartet folgte bereits am 11. Februar – einen Tag vor Fristablauf – eine Mahnung mit 10 Prozent Aufschlag. Statt der ursprünglichen 183,60 Euro wurden plötzlich 201,96 Euro gefordert. Die Zahlungsaufforderung enthielt den Hinweis, bei bereits erfolgter Überweisung des Grundbetrags nur noch den Säumniszuschlag zu begleichen. Die Unternehmerin bezeichnete das Vorgehen als „Frechheit“.

Dreifache Belastung

Der betroffene Betriebsstandort ist aus organisatorischen Gründen in drei Firmen untergliedert, weshalb der ORF-Beitrag dreifach anfällt. Das Unternehmen überwies den Grundbetrag von 183,60 Euro fristgerecht am 11. Februar und ignorierte den ungerechtfertigten Säumniszuschlag. Nach Angaben der Geschäftsführerin waren auch andere Unternehmen von ähnlichen Vorfällen betroffen.

ORF entschuldigt sich

Der ORF bestätigte auf Nachfrage den Fehler. Ein „Datenverarbeitungsfehler bei einem externen Dienstleister“ habe in Einzelfällen zu verspäteten Rechnungsversendungen geführt, die sich mit automatisch generierten Mahnschreiben überschnitten hätten. Nach Entdeckung der Panne seien umgehend Entschuldigungsschreiben an alle Betroffenen versandt worden.

Der ORF versicherte, dass den Unternehmen „selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten“ entstünden. Die Beitragstochter OBS bedauerte die „Fehlleistung“.

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KO KOSMO-Redaktion
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