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Drogentest-Betrug

Mutter gibt Urin ihres Kindes (3) als eigenen ab – Kokain nachgewiesen

Mutter gibt Urin ihres Kindes (3) als eigenen ab – Kokain nachgewiesen
FOTO: iStock/BalkansCat/Dmitry Gladkov
2 Min. Lesezeit |

Ein Drogentest am Arbeitsplatz, ein Kind als unwissende Zeugin – dieser Fall aus Zagreb hat die Justiz aufgeschreckt.

Eine 25-jährige Frau aus Zagreb muss sich vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft Velika Gorica hat Anklage gegen sie wegen Verletzung von Kinderrechten erhoben. Laut Anklageschrift soll sie zwischen dem 22. und 28. Juli 2025 in der gemeinsamen Familienwohnung Kokain konsumiert und einen Teil der Droge offen in der Wohnung liegen gelassen haben – in Reichweite ihres damals dreijährigen Kindes. Das Mädchen soll die Substanz berührt und konsumiert haben, wodurch seine körperliche und geistige Entwicklung gefährdet wurde.

Ungewöhnliche Entdeckung

Ans Licht kam der Fall auf ungewöhnlichem Weg: Am 28. Juli 2025 gab die Mutter an ihrem Arbeitsplatz den Urin ihres Kindes als ihren eigenen aus, um einem positiven Drogentest zu entgehen. Der Versuch scheiterte – ein inoffizieller Test wies Drogen im Urin des Kindes nach. Noch am selben Tag erstattete die Großmutter des Mädchens Anzeige bei der Polizei. Sie gab an, ihre Tochter konsumiere Drogen, und ihre Enkelin sei damit in Kontakt gekommen und beim Test positiv gewesen.

Das toxikologische Gutachten bestätigte den Drogenkonsum der Angeklagten: Im Blut und Urin wurden Kokain sowie dessen Abbauprodukte nachgewiesen. In ihrer Einvernahme erklärte die Frau, sie könne sich nicht erklären, wie das Kind an die Droge gelangt sei. Den Vorfall bezeichnete sie als einen „Moment der Schwäche“ nach einem Familienstreit. Zugleich gab sie an, sich in therapeutischer Behandlung zu befinden und seit vier Monaten abstinent zu leben. Außerdem habe sie aufgrund von häuslicher Gewalt durch ihren Ehemann die Scheidung eingereicht.

Gefordertes Strafmaß

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, davon sollen sechs Monate tatsächlich verbüßt werden. Die verbleibenden acht Monate sollen bedingt nachgesehen werden – unter der Auflage, dass die Angeklagte innerhalb von vier Jahren keine weitere Straftat begeht.

Darüber hinaus soll sie die Kosten für Analysen und Gutachten in Höhe von knapp 400 Euro sowie pauschale Verfahrenskosten von 150 Euro tragen.

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KO KOSMO-Redaktion
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