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Verkehrsrecht

Helmpflicht kommt: Regierung bringt neue Regeln für E-Scooter & E-Bikes!

Helmpflicht kommt: Regierung bringt neue Regeln für E-Scooter & E-Bikes!
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Helm, Fahrbahn, Kamera: Wien verschärft die Regeln für E-Zweiräder – und ein Datum steht bereits fest.

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung soll künftig neue Vorschriften für Nutzerinnen und Nutzer von E-Zweirädern bringen. Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) hatte die wesentlichen Eckpunkte bereits im vergangenen Herbst vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen eine Helmpflicht für jüngere Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern und E-Bikes sowie die Pflicht, mit E-Mopeds künftig nicht mehr auf Radwegen, sondern auf der Fahrbahn unterwegs zu sein.

Konkret gilt die Helmpflicht für E-Scooter-Lenkerinnen und -Lenker bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, für E-Bike-Fahrende bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Am Mittwoch trat Hanke gemeinsam mit den Verkehrssprechern der Dreierkoalition – Wolfgang Moitzi (SPÖ), Joachim Schnabel (ÖVP) und Dominik Oberhofer (NEOS) – vor die Presse, um den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren zu verkünden. Die Novelle wird nun dem parlamentarischen Prozess übergeben und soll am 25. März im Nationalrat beschlossen werden.

Neue E-Moped-Regeln

Das ursprünglich gesteckte Ziel, die neuen Regelungen mit 1. Mai in Kraft treten zu lassen, bleibe aufrecht, betonte Hanke: „Dieses Ziel wird uns gelingen.“ Besonderes Augenmerk legte der Verkehrsminister einmal mehr auf die Neuregelung für E-Mopeds. Ihm sei es wichtig gewesen, „die E-Mopeds von den Radwegen zu bekommen“, so Hanke.

Diese Fahrzeuge würden fortan wie herkömmliche Mopeds behandelt – mit Helmpflicht und der Verpflichtung, ausschließlich auf der Straße zu fahren. Da E-Mopeds vor allem von Essenszustellerinnen und -zustellern genutzt werden, wolle man dieser Berufsgruppe die „Chance geben, sich neu zu orientieren“. Die verschärften Regelungen für diesen Bereich treten daher erst mit 1. Oktober in Kraft.

Datenschutz-Kompromiss

Das Verkehrspaket umfasst darüber hinaus die Möglichkeit zur Verkehrsberuhigung in Innenstädten durch automatisierte Zufahrtsmanagementsysteme auf Basis von Kameraüberwachung. Dieser Punkt hatte im Begutachtungsverfahren kritische Einwände hervorgerufen und weiteren Verhandlungsbedarf ausgelöst. NEOS-Verkehrssprecher Oberhofer sprach nun von einem „tollen Kompromiss“.

Streitpunkt waren vor allem datenschutzrechtliche Fragen. Zur Kontrolle von Zu- und Abfahrten in verkehrsberuhigten Zonen sollen ausschließlich bodennahe Kameras eingesetzt werden, „die keine Videos, sondern nur Fotos machen“. Aufnahmen der Lenkenden selbst seien nicht vorgesehen.

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„Wir haben ausschließlich die Kennzeichen im Fokus“, unterstrich Hanke. Liege kein Verstoß vor, würden die erfassten Daten umgehend gelöscht; im Falle eines Verstoßes erfolge die Löschung nach spätestens einem Jahr. „Es wird eine klare Beschilderung geben“, ergänzte ÖVP-Verkehrssprecher Schnabel.

SPÖ-Verkehrssprecher Moitzi zeigte sich zuversichtlich, dass in den kommenden Wochen ein weiteres Maßnahmenpaket folgen werde, „um die Beschäftigten zu unterstützen“. Diese arbeiteten ohnehin bereits unter prekären Bedingungen, so Moitzi.

Konkretere Angaben machte er jedoch nicht.

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KO KOSMO-Redaktion
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