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Verfolgungsjagd

AMS-Streit eskaliert: Todesdrohung gegen eigenen Vater

AMS-Streit eskaliert: Todesdrohung gegen eigenen Vater
FOTO: iStock, zVg.
2 Min. Lesezeit |

Ein alltäglicher Streit eskaliert – und endet mit einer Todesdrohung gegen den eigenen Vater. Dahinter steckt mehr als ein Familienkonflikt.

In Feldkirch kam es am 19. November zu einem Vorfall, der die Grenzen zwischen familiärem Konflikt und psychiatrischer Notlage auf erschreckende Weise sichtbar machte. Ein 31-Jähriger, der damals noch bei seinen Eltern wohnte, weigerte sich, seinen Vater zum AMS zu begleiten – ein alltäglicher Streit, der jedoch rasch außer Kontrolle geriet. Am Ende stand eine Todesdrohung gegen den eigenen Vater.

Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Drohung nicht. Er schilderte, sich in jener Zeit verfolgt gefühlt und unter extremem psychischen Druck gestanden zu haben. An den genauen Ablauf des Vorfalls könne er sich kaum noch erinnern.

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Vaters Aussage

Sein Vater trat als Zeuge auf und erklärte, er fürchte sich nicht vor seinem Sohn – solange dieser seine Therapie einhalte. Problematisch werde es immer dann, wenn der Sohn die verschriebenen Medikamente eigenmächtig absetze. Die Anzeige habe er nicht aus Vergeltung erstattet, sondern um seinem Sohn den Zugang zu geregelter Hilfe zu ermöglichen.

Laut gerichtlichen Feststellungen leidet der Mann seit 2023 an paranoider Schizophrenie. Anfangs nahm er seine Medikamente regelmäßig ein, setzte sie aber immer wieder ab, sobald er sich stabil genug fühlte – so auch im November. Der gerichtlich bestellte Psychiater Reinhard Haller bestätigte die Diagnose, stellte Halluzinationen fest und diagnostizierte zusätzlich eine langjährige Abhängigkeit von Cannabis.

Gerichtliche Maßnahmen

In seinem Gutachten hielt er fest, dass das Risiko schwerer Gewalttaten bei unbehandelten Personen mit dieser Erkrankung erheblich steige – ein Therapieabbruch erhöhe dieses Risiko um das bis zu Sechzehnfache.

Das Gericht folgte den Empfehlungen des Sachverständigen und ordnete eine stationäre Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung an. Im Anschluss daran ist eine sechsmonatige Phase intensiver Betreuung vorgesehen, die regelmäßige psychiatrische Versorgung, betreutes Wohnen sowie die Begleitung durch die Bewährungshilfe umfasst.

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KO KOSMO-Redaktion
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