Ein Kanister, eine Klinik, fünf Verletzte – der Säureangriff im Hanusch-Krankenhaus hat nun ein rechtskräftiges Urteil.
Am 3. Dezember erschütterte ein Säure-Angriff im Hanusch-Krankenhaus die Öffentlichkeit – fünf Personen wurden verletzt, der Sachschaden war enorm. Am Montag betrat die 32-jährige Angeklagte mit gesenktem Kopf und zerwühltem Haar den Gerichtssaal. Ihr Anwalt Noah McElheney hatte sie gut vorbereitet; sie sprach kaum hörbar und wog jeden Satz ab.
„Durch meine Krankheit war ich oft mit Skepsis konfrontiert“, sagte sie zurückhaltend. Laut ihrem Verteidiger habe sie sich „emotional eingeengt“ gefühlt.
Arzt in Todesangst
Ganz anders schilderte das Opfer, ein 40-jähriger Arzt, den Moment des Angriffs: Wie in Zeitlupe habe er es noch immer vor Augen – die Patientin, die plötzlich den Deckel eines großen Kanisters öffnete und ihm den Inhalt direkt ins Gesicht schüttete. Kopf, Mund und Augen wurden von der Chemikalie getroffen. „Es begann sofort säurig zu brennen“, erinnerte sich der Arzt.
„Ich hatte Todesangst, dachte, ich bin ruiniert und werde blind oder bin für den Rest des Lebens entstellt“, so der Mediziner. Dabei war die Frau, die seit längerer Zeit als Patientin in der Klinik behandelt wurde, bis kurz vor dem Vorfall unauffällig gewesen. Dann, von einem Tag auf den anderen, wuchs ihre Unzufriedenheit mit dem behandelnden Arzt – sie habe ihn als arrogant wahrgenommen.
Die Arbeitslose bestellte daraufhin Buttersäure über das Internet und schleppte den Fünf-Liter-Kanister zu ihrem nächsten Termin ins Krankenhaus. „Ich war eingenommen von der Idee, meinen Arzt zum Stinken zu bringen – ich habe die Buttersäure unterschätzt und war einfach ein Trottel“, stammelte die Verdächtige kleinlaut.
Gravierender Schaden
Die Folgen des Angriffs waren gravierend: Mehrere Ambulanzen verbreiteten einen so unerträglichen Gestank, dass sie umgehend geräumt werden mussten und tagelang geschlossen blieben. Das betroffene Behandlungszimmer war nicht mehr nutzbar – Entkernung und Sanierung schlugen mit rund 72.000 Euro zu Buche. Beim Arzt sowie bei vier weiteren Personen, die von Spritzern getroffen wurden, blieb es zum Glück bei leichten Verätzungen von Haut und Schleimhäuten.
Das Gericht ließ wenig Zeit verstreichen: Die geständige und sichtlich reuige Angeklagte wurde schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt – laut dem Richter „gerade noch bedingt“. Zusätzlich wurden Schmerzensgeldzahlungen an die Geschädigten sowie Schadenersatz an die ÖGK angeordnet.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.