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Nachbarschaftsstreit

Österreich: 80-Jährige nach Kellerstreit aus eigener Wohnung gewiesen

Österreich: 80-Jährige nach Kellerstreit aus eigener Wohnung gewiesen
Symbolbild Foto: iStock
3 Min. Lesezeit |

Ein Streit im Keller, zwei völlig gegensätzliche Versionen – und eine 80-Jährige, die plötzlich ihre eigene Wohnung verlassen musste.

Ein Kellergang in einem Linzer Mehrparteienhaus wurde zum Ausgangspunkt eines Streits, der für eine 80-jährige Pensionistin schwerwiegende Konsequenzen hatte. Nach einer Auseinandersetzung mit ihrem 56-jährigen Nachbarn wurde die Frau aus ihrer Wohnung weggewiesen. Wie die Kronen Zeitung berichtet, gehen die Schilderungen der beiden Beteiligten über den Vorfall vom 1. August weit auseinander.

Die 80-Jährige gibt an, an jenem Tag mit einem Mistsack in den Keller gegangen zu sein. Dort sei sie auf ihren irakischen Nachbarn getroffen. „Ich bin an ihm vorbei und dürfte ihn berührt haben. Er hat mich dann beschimpft, mir mehrmals ins Gesicht gespuckt, mich gegen die Kellerwand gedrückt und die Hand gehoben. Ich habe mir gedacht, der haut mir eine, und habe mit dem Müllsack zugeschlagen“, schildert die Linzerin gegenüber der Tageszeitung.

Der 56-Jährige zeichnet ein gegenteiliges Bild: Er behauptet, die Pensionistin habe zuerst gespuckt und ihn dann unvermittelt geschlagen. Er trug eine kleine Platzwunde an der Stirn davon und musste im Krankenhaus versorgt werden. Auch die ältere Frau wies nach dem Streit Schürfwunden an Arm und Hals auf. Die herbeigerufene Polizei befragte beide Seiten – mit einschneidenden Folgen für Ehrengard E.: Sie erhielt eine Wegweisung aus ihrer eigenen Wohnung.

Rechtlich ist die Polizei nach § 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ermächtigt, eine Person aus einer Wohnung wegzuweisen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit einer dort lebenden Person zu erwarten ist. Dabei spielt es für die Wegweisung keine Rolle, wem die Wohnung gehört oder wer als Mieter eingetragen ist – maßgeblich ist allein die potenzielle Gefährdung.

Erzwungener Auszug

Für die Pensionistin bedeutet das eine außerordentliche Belastung. Seit 1969 lebt sie in dieser Wohnung, hat dort ihre fünf Kinder aufgezogen. Die erzwungene Abwesenheit hinterließ deutliche Spuren. „Ich esse kaum, habe zwei Kilo abgenommen und bin mit den Nerven am Ende. Eigentlich will ich nur noch weg“, erzählt sie der Krone.

Unmittelbar nach dem Polizeieinsatz musste sie die Wohnung ohne Vorbereitung verlassen. „Die Polizisten haben dann gesagt, ich muss sofort gehen und darf vorerst nicht in meine Wohnung. Ich bin dann zu meiner Schwester, hab‘ nicht einmal was mitgenommen, ich war völlig aufgelöst“, sagt sie zur Krone. Mehrere Tage lang durfte die Pensionistin nicht zurückkehren.

Rechtliche Gegenwehr

Inzwischen ist Ehrengard E. wieder in ihre Wohnung eingezogen. Allerdings hat das Bezirksgericht Linz verfügt, dass sie ihrem 56-jährigen Nachbarn und dessen Familie nicht nahekommen darf. Ihr Anwalt Manfred Arthofer kündigt rechtliche Schritte dagegen an. „Meine Mandantin wurde noch nicht einmal befragt. Wir müssen jetzt einen Widerspruch machen“, erklärt er der Tageszeitung.

Besonders schmerzt die Frau der Vorwurf, ausländerfeindlich zu sein. Den weist sie mit Nachdruck zurück. „Ich werde von dem Mann als ausländerfeindlich hingestellt, dabei war mein Vater selbst ein Flüchtling aus Ungarn. Ich lebe seit vielen Jahren hier mit Menschen aus verschiedenen Ländern. Mit niemandem hab ich Probleme. Das ist eine Lüge“, stellt sie in der Krone klar.

Nach aktuellem Stand liegt keine Anzeige gegen die 80-Jährige vor. Ihr Anwalt bereitet unterdessen den Widerspruch gegen die gerichtliche Entscheidung vor.

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KO KOSMO-Redaktion
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