2027 bringt eine stille, aber spürbare Steuerveränderung – besonders für alle, die von zu Hause aus arbeiten.
Ab dem 1. Jänner 2027 fällt das Telearbeitspauschale für Arbeitnehmer weg. Bislang konnten Arbeitgeber für bis zu 100 Telearbeitstage maximal drei Euro pro Tag und damit höchstens 300 Euro jährlich steuerfrei auszahlen. Wurde weniger ausbezahlt, konnte die Differenz unter bestimmten Voraussetzungen bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
Auch Selbständige sind von der Neuregelung betroffen: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen, werden sowohl das kleine als auch das große Arbeitsplatzpauschale abgeschafft. Die bisher möglichen Pauschalbeträge von 300 beziehungsweise 1.200 Euro für die betriebliche Nutzung der eigenen Wohnung fallen damit weg.
Wegfall wichtiger Pauschalen
Für Selbständige kann die Änderung besonders spürbar werden, wenn sie ihre betriebliche Tätigkeit von zu Hause ausüben und bisher das kleine oder große Arbeitsplatzpauschale geltend machen konnten. Dazu können etwa Einzelunternehmer, Freiberufler, Berater, IT-Dienstleister oder Kreative zählen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren. Ab 2027 fällt diese pauschale steuerliche Berücksichtigung der betrieblichen Wohnraumnutzung weg.
Weiterhin absetzbare Optionen
Unberührt von der Neuregelung bleibt hingegen die Möglichkeit, ein häusliches Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet und ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
Eine wichtige Begünstigung bleibt jedoch bestehen: Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Schreibtische oder Bürostühle können weiterhin bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden, sofern nicht bereits Aufwendungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Für Arbeitnehmer entfällt ab 2027 zudem die bisherige Voraussetzung von mindestens 26 Telearbeitstagen.
Selbständige sind gut beraten, ihre Ausgaben noch vor 2027 zu sichten und zu prüfen, welche davon künftig steuerlich anerkannt werden.