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Bevorzugungsvorwurf

Wirbel um Babler: Vater soll bei OP vorgereiht worden sein

Wirbel um Babler: Vater soll bei OP vorgereiht worden sein
(FOTO: EPA / MAX SLOVENCIK)
2 Min. Lesezeit |

Ein Krankenhauseingriff, eine ungewöhnlich kurze Wartezeit – und plötzlich steht Andreas Babler vor einem politischen Erklärungsproblem.

Eine Operation im Orthopädischen Spital Speising in Wien-Hietzing sorgt für politischen Wirbel um SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler. Im Raum steht der Verdacht, sein Vater könnte bei der Vergabe eines OP-Termins bevorzugt worden sein. Die SPÖ weist diesen Vorwurf entschieden zurück.

Babler, der sich wiederholt gegen die Zweiklassenmedizin ausgesprochen hat, sieht sich damit mit einem Vorwurf konfrontiert, der sein eigenes politisches Kernthema berührt. Sein Vater wurde Mitte August als Gastpatient aus Niederösterreich im Orthopädischen Spital Speising operiert. Nach Angaben von Spitalsmitarbeitern gegenüber der „Kleinen Zeitung“ soll die Anmeldung erst wenige Wochen vor dem Eingriff erfolgt sein. Für einen vergleichbaren nicht akuten Eingriff werde dem Bericht zufolge üblicherweise mit einer Wartezeit von sechs bis zwölf Monaten gerechnet.

Parlamentarische Anfrage

Die FPÖ hat den Fall zum Anlass für eine parlamentarische Anfrage genommen, die am 2. September 2026 eingebracht wurde und in der explizit der „Verdacht auf Bevorzugung und Vorreihung“ formuliert wird. Die SPÖ wies die Vorwürfe umgehend und in aller Schärfe zurück: „Wir weisen diesen Vorwurf mit aller Entschiedenheit zurück. Angriffe auf den Gesundheitszustand von Familienmitgliedern politischer Mitbewerber sind eine demokratiepolitische Entgleisung und eine beispiellose politische Unkultur.“ Babler selbst wies den Vorwurf ebenfalls zurück und erklärte, sein Vater sei als regulärer E-Card-Patient ohne Sonderbehandlung operiert worden. Die parlamentarische Anfrage richtet sich an Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ), die unter anderem Auskunft über die tatsächliche Wartezeit, mögliche Interventionen und eine allfällige Überprüfung der Vorwürfe geben soll.

Spital Speising

Wie die Kleine Zeitung berichtet, müssen Vorreihungen auf Wartelisten von der Ärztlichen Direktion des Spitals genehmigt werden; die Operateure selbst hätten keinen Einfluss auf die Terminplanung. Brisant ist der Fall auch deshalb, weil sich das Orthopädische Spital Speising bereits in einem Rechtsstreit mit einem Gastpatienten aus Niederösterreich befindet. Dieser klagte, weil er wegen seines Wohnsitzes außerhalb Wiens länger auf einen Operationstermin warten sollte als ein Wiener Patient. Die Stadt Wien finanziert Ordensspitäler anteilig für die Versorgung von Gastpatienten – bis zu 19 Prozent sind möglich –, auf die konkrete Vergabe einzelner Operationstermine hat sie jedoch keinen Einfluss.

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KO KOSMO-Redaktion
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