Zwei Sekunden Musik, fast 30 Jahre Rechtsstreit – der BGH hat nun geurteilt. Doch ein letztes Kapitel bleibt offen.
Seit fast drei Jahrzehnten währt ein Rechtsstreit, der die Grenzen zwischen Urheberrecht und künstlerischer Freiheit auslotet – nun hat der Bundesgerichtshof eine wegweisende Entscheidung gefällt. Die konkrete Verwendung einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Stück „Metall auf Metall“ in Sabrina Setlurs Titel „Nur mir“ ist für Nutzungshandlungen seit dem 7. Juni 2021 als Pastiche zulässig. An diesem Tag trat die entsprechende Ausnahmeregelung des deutschen Urheberrechts in Kraft.
Seit 1999 beschäftigt der Fall Gerichte auf nationaler wie europäischer Ebene. Neben dem Bundesgerichtshof befassten sich auch der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht mit dem Streit. Das Oberlandesgericht Hamburg stellte für Nutzungshandlungen zwischen dem 22. Dezember 2002 und dem 7. Juni 2021 eine Schadenersatzpflicht fest. Über diesen Zeitraum entschied der BGH in seinem aktuellen Urteil jedoch nicht.
Pastiche als Ausnahme
Mit der Gesetzesänderung vom Juni 2021 wurde Pastiche als ausdrückliche Ausnahme im deutschen Urheberrecht verankert. Nach den vom Europäischen Gerichtshof und vom BGH formulierten Kriterien muss das neue Werk an ein bestehendes Werk erinnern, sich davon aber wahrnehmbar unterscheiden und einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog damit führen. Im konkreten Fall wertete das Gericht unter anderem den Wechsel von elektronischer Musik zum Hip-Hop als eine solche kreative Auseinandersetzung. Die bloße Wiedererkennbarkeit eines übernommenen Elements macht ein Sampling dagegen noch nicht automatisch zulässig.
Offene Verfassungsfrage
Abgeschlossen ist der Fall damit noch nicht. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist weiterhin eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die den Zeitraum vom 22. Dezember 2002 bis zum 7. Juni 2021 betrifft. Das Verfahren wird vom Gericht unter den für 2026 geplanten Entscheidungen geführt.