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Schulpolitik

Bis zu 800 Euro Strafe: So soll das Kopftuchverbot durchgesetzt werden

Bis zu 800 Euro Strafe: So soll das Kopftuchverbot durchgesetzt werden
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Österreich hat ein Kopftuchverbot an Schulen eingeführt – doch Widerstand, Strafen und offene Fragen begleiten den Start.

In Österreich ist mit dem Schuljahresbeginn ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen in Kraft getreten. Das Gesetz gilt seit 1. September 2026 und sieht bei wiederholten Verstößen konkrete Sanktionen vor.

Ziel der Regelung ist es laut Bildungsminister Christoph Wiederkehr von den NEOS, Mädchen vor gesellschaftlichem oder religiösem Druck zu schützen. Wer wiederholt gegen das Verbot verstößt, muss in letzter Konsequenz mit einer Verwaltungsstrafe von 150 bis 800 Euro rechnen. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sprach sich für eine Anhebung dieser Obergrenze aus, was vom Ministerium jedoch als nicht zielführend zurückgewiesen wurde. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich kündigte an, das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Ministerien-Streit

Wiederkehr betonte gegenüber Kritikern: „Es ist sichergestellt, dass es keinen Konflikt im Klassenzimmer selber gibt.“ Die IGGÖ hingegen verlangt, dass Eltern in Gespräche zur Umsetzung des Gesetzes eingebunden werden. Diese Darstellung wies der Minister als „eindeutige Falschinformation“ zurück und stellte klar: „Adressaten des Gesetzes sind in letzter Konsequenz die Eltern, die verantwortlich sind für ihre Kinder unter 14.“

Zugleich kündigte er an: „Es wird auf jeden Fall noch Gespräche geben, um sicherzustellen, dass es eine korrekte Darstellung der Rechtslage gibt.“ Von der Regelung sind insbesondere muslimische Schülerinnen und ihre Familien betroffen.

Erste Zahlen erwartet

Das Bildungsministerium geht davon aus, dass in der Sekundarstufe 1 mehrere tausend Mädchen das Kopftuch tragen. Begleitende Studien sollen künftig belastbare Zahlen liefern. Bereits im Herbst wird ein erster Zwischenstand des Monitorings erwartet, der Aufschluss über die praktische Umsetzung des Verbots und die verhängten Sanktionen geben soll.

Rechtliche Klärung weiter offen

Der Verfassungsgerichtshof wies die ersten Anträge gegen das Kopftuchverbot mit Beschluss vom 25. Juni 2026 aus verfahrensrechtlichen Gründen zurück; eine inhaltliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes erfolgte dabei nicht. Die IGGÖ unterstützt Betroffene, die den Weg zum Verfassungsgerichtshof im September 2026 gehen wollen.

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KO KOSMO-Redaktion
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