Ein Gericht, ein Erzbistum und eine Entschädigung in Rekordhöhe – der Fall einer Frau könnte Kirchenrecht neu definieren.
Das Oberlandesgericht Köln hat angekündigt, das Erzbistum Köln in einem Missbrauchsverfahren zur Zahlung eines Schmerzensgelds zwischen 500.000 und 600.000 Euro zu verpflichten. Sollte das Gericht diese Summe tatsächlich festsetzen, wäre es die höchste Entschädigung, die in Deutschland in einem vergleichbaren Fall je zugesprochen wurde. Das endgültige Urteil soll am 26. November fallen.
Bereits geleistete Zahlungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen in Höhe von 360.000 Euro werden dabei auf den Gesamtbetrag angerechnet. Die Klägerin hatte ursprünglich mindestens 830.000 Euro gefordert. Das Landgericht Köln hatte ihre Klage in erster Instanz noch abgewiesen.
Klare Korrektur
Das Oberlandesgericht beabsichtigt damit, das erstinstanzliche Urteil grundlegend zu revidieren. Ralf-Peter Sossna, der Vorsitzende Richter, machte die Haltung des Gerichts in der Verhandlung unmissverständlich deutlich: „Wir sind insgesamt der Meinung, dass das Urteil einer Korrektur bedarf.“ Die bisherige Höchstsumme in ähnlichen Verfahren lag bei 300.000 Euro. Der Priester, um dessen Vergehen es in dem Fall geht, wurde 2022 zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Der Missbrauch, der dem Verfahren zugrunde liegt, ereignete sich in den 1970er und 1980er Jahren. Die Klägerin lebte damals als Pflegetochter bei dem Priester und wurde über Jahre hinweg von ihm missbraucht.
Institutionelle Verantwortung
Das Landgericht Köln war in erster Instanz zu dem Schluss gekommen, der Täter habe als Privatperson gehandelt, weshalb eine Haftung des Erzbistums ausscheide. Im Berufungsverfahren folgte das Oberlandesgericht dieser Einschätzung nicht: Die Straftaten seien im Kontext des Priesteramts begangen worden, womit die institutionelle Verantwortung der Kirche in den Vordergrund rückt.
Die angedachte Entschädigungssumme von bis zu 600.000 Euro signalisiert, dass die Justiz bereit ist, in solchen Fällen deutlich weiter zu gehen als bisher.