Für einkommensschwache Pensionistinnen und Pensionisten in Salzburg gibt es auch 2026 eine finanzielle Unterstützung vor Weihnachten. Das Land zahlt erneut eine Weihnachtsbeihilfe von 60 Euro. Allerdings wird das Geld nicht automatisch überwiesen: Betroffene müssen einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Anspruch haben Pensionistinnen und Pensionisten in Privathaushalten, die eine Ausgleichszulage beziehen. Entscheidend ist außerdem, wie viel Einkommen nach Abzug der Wohnkosten übrig bleibt. Bei alleinstehenden Personen darf dieser Betrag 995 Euro nicht überschreiten. Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften gilt eine Obergrenze von 1.495 Euro.
Antrag bis Mitte Dezember möglich
Die Anträge für die Weihnachtsbeihilfe 2026 können seit dem 15. Oktober bis einschließlich 15. Dezember 2026 eingereicht werden. Das ist online über die Website des Landes Salzburg, per Post oder per E-Mail möglich.
Für die Prüfung sind Einkommensnachweise erforderlich. Dazu zählen insbesondere der aktuelle Pensionsbescheid und – sofern vorhanden – der Bescheid über den Bezug von Sozialunterstützung. Die Angaben zu Einkommen und Wohnkosten müssen anhand entsprechender Unterlagen nachvollziehbar sein.
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Antrags. Betroffene sollten daher rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen vorbereiten und den Antrag innerhalb der Frist einreichen.
Auch Wels unterstützt einkommensschwache Haushalte
Eine weitere finanzielle Hilfe gibt es in Wels. Die Stadt gewährt 2026 einen Weihnachtszuschuss von 150 Euro für Ein-Personen-Haushalte. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person im gemeinsamen Haushalt kommen 75 Euro hinzu.
Anders als in Salzburg richtet sich die Unterstützung in Wels nicht ausschließlich an Pensionistinnen und Pensionisten. Unter anderem können auch Berufstätige, Bezieher von Sozialhilfe oder Unterhaltsleistungen sowie Personen mit bestimmten Leistungen des AMS oder der Österreichischen Gesundheitskasse anspruchsberechtigt sein. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen, darunter ein seit mindestens zwei Jahren bestehender Hauptwohnsitz in Wels.
Die Antragstellung ist online bis 31. Oktober 2026 möglich. Wer den Antrag persönlich im Welser Rathaus einreichen möchte, hat dafür bis einschließlich 30. Oktober Zeit.
Beide Unterstützungen sollen Menschen mit geringem Einkommen in der Vorweihnachtszeit finanziell entlasten. Die Voraussetzungen und Förderhöhen unterscheiden sich allerdings je nach Wohnort.