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Betrugsschutz

Schluss mit Fake-SMS: Österreich sperrt Betrügern ab sofort die Leitung

Schluss mit Fake-SMS: Österreich sperrt Betrügern ab sofort die Leitung
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3 Min. Lesezeit |

Österreich verschärft den Schutz vor gefälschten SMS-Absendern: Seit Anfang Oktober gelten neue Regeln für Nachrichten, die beispielsweise unter dem Namen einer Bank erscheinen.

Seit dem 1. Oktober 2026 gelten in Österreich verbindliche Zustellregeln für SMS mit alphanumerischen Absenderkennungen. Dabei erscheint anstelle einer Telefonnummer eine Buchstabenfolge, gegebenenfalls kombiniert mit Zahlen. Solche Kennungen müssen grundsätzlich im öffentlichen Verzeichnis der Regulierungsbehörde RTR registriert sein. Die Maßnahme soll verhindern, dass Betrüger unter fremden Unternehmensnamen Nachrichten verschicken.

Der Handlungsbedarf ist groß: Nach Angaben der RTR gingen im Jahr 2026 bis zur Mitteilung vom 16. Oktober bereits mehr als 9.000 Beschwerden zu Betrugs-SMS ein. Diese Zahl beschreibt Beschwerden, nicht die Anzahl nachgewiesener Schadensfälle.

RTR-Verzeichnis

Das öffentliche Verzeichnis ist bereits seit dem 1. Juli 2026 verfügbar. Mit Stand 16. Oktober waren laut RTR mehr als 8.500 gültige Absenderkennungen eingetragen. Weitere Registrierungen sind möglich. Neue Kennungen dürfen allerdings frühestens 14 Tage nach ihrer Eintragung verwendet werden.

Voraussetzung ist, dass sich die Kennung eindeutig dem jeweiligen Inhaber zuordnen lässt. Nur berechtigte Absender dürfen sie verwenden. Nachrichten mit nicht eingetragenen Kennungen müssen grundsätzlich verworfen werden. Eine Ausnahme sieht die Verordnung für Informationen vor, die Mobilfunkanbieter an ihre eigenen Kunden senden.

Ist eine Kennung zwar registriert, lässt sich aber nicht sicherstellen, dass die Nachricht im Auftrag des berechtigten Inhabers verschickt wurde, muss die Absenderkennung durch „Unbekannt“ ersetzt werden. Gibt es eindeutige Hinweise auf einen unberechtigten Versand, ist die Nachricht zu verwerfen.

Mobilfunkanbieter in der Pflicht

Die österreichischen Mobilfunkanbieter spielen bei der Umsetzung eine zentrale Rolle. Sie lassen Kennungen im Auftrag ihrer Unternehmenskunden eintragen und müssen die vorgeschriebenen Kontrollen sicherstellen. Die Anbieter, die solche Nachrichten in das Kommunikationsnetz einbringen, müssen ihre Daten mindestens alle 24 Stunden mit dem RTR-Verzeichnis abgleichen. Laut RTR haften die Anbieter für Verstöße gegen die Vorschriften.

„Somit können wir vertrauen, dass ein SMS, das wir beispielsweise von unserer Hausbank bekommen, auch tatsächlich von unserer Hausbank stammt“, erklärt Klaus M. Steinmaurer, RTR-Geschäftsführer für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

Auch beim Versand aus dem Ausland greifen die neuen Vorgaben: Alphanumerische SMS dürfen österreichischen Kunden nur noch über die vorgeschriebenen, kontrollierten Zustellwege übermittelt werden. Unternehmen im Ausland können solche Nachrichten weiterhin über einen entsprechend regulierten Anbieter versenden. Ein generelles Verbot sämtlicher alphanumerischer SMS aus dem Ausland besteht damit nicht.

Ein vollständiger Schutz vor SMS-Betrug lässt sich aus der neuen Regelung allerdings nicht ableiten. Sie richtet sich gezielt gegen den Missbrauch textbasierter Absenderkennungen. SMS, bei denen eine Telefonnummer als Absender angezeigt wird, fallen nicht unter diese Registrierungspflicht.

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KO KOSMO-Redaktion
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