Wer 2026 neu in Pension gegangen ist, bekommt bei der ersten Erhöhung 2027 nur die Hälfte – bei höheren Pensionen macht das spürbar Geld aus.
Wer im Jahr 2026 neu in Pension geht, muss sich bei der ersten jährlichen Pensionsanpassung auf eine Besonderheit einstellen. Mit 1. Jänner 2027 erhalten Neupensionisten nur 50 Prozent jener Erhöhung, die für bereits länger Pensionierte vorgesehen ist. Für Pensionen bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 6.930 Euro bedeutet das konkret eine Erhöhung um 1,475 Prozent statt der regulären 2,95 Prozent. Je nach Höhe der Pension kann sich daraus über das Jahr gerechnet ein Unterschied von mehreren hundert Euro ergeben.
Neue Berechnungsregel
Die neue Regel ersetzt die frühere monatsabhängige Aliquotierung. Dabei hing die Höhe der ersten Pensionsanpassung davon ab, wann jemand im Vorjahr in Pension gegangen war: Bei einem Pensionsantritt im Jänner waren ursprünglich 100 Prozent der Erhöhung vorgesehen, danach sank der Anteil Monat für Monat. Seit 2026 gilt stattdessen für alle Neupensionisten dieselbe Regel: Bei der ersten Anpassung werden unabhängig vom Monat des Pensionsantritts 50 Prozent des jeweiligen Erhöhungsbetrags berücksichtigt.
Wie sich das auswirkt, zeigt ein Beispiel: Bei einer monatlichen Bruttopension von 3.000 Euro würde die reguläre Erhöhung um 2,95 Prozent ein Plus von 88,50 Euro pro Pensionszahlung bringen. Wer jedoch erst 2026 in Pension gegangen ist und damit 2027 erstmals angepasst wird, erhält nur die Hälfte davon: Die Pension steigt um 1,475 Prozent beziehungsweise 44,25 Euro.