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Verbraucherschutz

Konto im Minus? Ab 20. November gelten in Österreich neue Schutzregeln

Konto im Minus? Ab 20. November gelten in Österreich neue Schutzregeln
(Foto: Pexels)
3 Min. Lesezeit |

Die Bank kürzt den Kontorahmen, doch das Geld für die Rückzahlung fehlt: Neue Regeln sollen Kreditnehmer in Österreich besser schützen. Ab 20. November 2026 ändern sich die Vorgaben für Kontoüberziehungen und viele Onlinefinanzierungen.

Mit dem neuen Verbraucherkreditgesetz setzt Österreich die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie um. Das Gesetz wurde bereits beschlossen und im Juni veröffentlicht. Es tritt am 20. November 2026 in Kraft. Neben klassischen Konsumkrediten erfasst die Reform auch zusätzliche kurzfristige und unentgeltliche Finanzierungsmodelle.

Kontorahmen gestrichen: Mehr Schutz bei der Rückzahlung

Eine wichtige Neuerung betrifft den vereinbarten Überziehungsrahmen am Girokonto. Will die Bank diesen kürzen oder streichen, muss sie Kunden mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden darüber informieren.

Wurde der Rahmen bereits genutzt, kommt ein weiterer Schutz hinzu: Vor Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens muss die Bank anbieten, den von der Kürzung oder Streichung betroffenen Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zurückzuzahlen. Wer möchte, kann die Schulden früher begleichen.

Die Rückzahlung wird dadurch allerdings nicht zinsfrei. Es gilt weiterhin der bisherige Sollzinssatz für die Überziehung. Zusätzliche Kosten für diese Rückzahlungsregelung dürfen nicht entstehen.

Ein vereinfachtes Beispiel: Wird ein vollständig ausgeschöpfter Rahmen von 2.400 Euro gestrichen, entspricht die Rückzahlung des Kapitals über zwölf Monate 200 Euro monatlich. Die weiterlaufenden Zinsen kommen hinzu.

Auch bestehende Kontorahmen betroffen

Grundsätzlich gilt das neue Gesetz für Kreditverträge und Finanzierungen, die ab dem 20. November 2026 abgeschlossen beziehungsweise gewährt werden. Bestimmte Schutzbestimmungen gelten jedoch auch für bereits bestehende unbefristete Verträge, die zu diesem Zeitpunkt noch aufrecht sind.

Dazu gehören die neuen Informations- und Rückzahlungsregeln bei der Kürzung oder Streichung eines vereinbarten Überziehungsrahmens. Kunden müssen dafür also nicht erst einen neuen Vertrag abschließen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem ausdrücklich vereinbarten Kontorahmen und einer bloß geduldeten Überschreitung. Letztere liegt etwa vor, wenn die Bank Zahlungen über den vereinbarten Rahmen hinaus zulässt. Für diese Fälle enthält das Gesetz eigene Bestimmungen. Die Regeln für einen vereinbarten Rahmen lassen sich deshalb nicht pauschal auf jedes Minus am Konto übertragen.

Mehr Schutz beim Onlinekauf auf Raten

Die Reform betrifft auch Finanzierungen nach dem Prinzip „Buy now, pay later“: Kunden erhalten eine Ware sofort und bezahlen später oder in Teilbeträgen. Künftig werden zusätzliche kurzfristige und unentgeltliche Zahlungsaufschübe in die Verbraucherkreditregeln einbezogen.

Damit gewinnen Informationspflichten und die Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit auch bei solchen Angeboten an Bedeutung. Nicht jeder gewöhnliche Rechnungskauf fällt automatisch unter die neuen Vorschriften. Entscheidend sind die konkrete Gestaltung und die gesetzlichen Ausnahmen.

Kontorahmen bleibt ein Kredit

Die neuen Rückzahlungsregeln sollen finanzielle Engpässe abfedern. Sie machen die Kontoüberziehung aber weder kostenlos noch zu einer dauerhaft günstigen Finanzierung. Wer den Rahmen regelmäßig ausschöpft, sollte den verrechneten Sollzinssatz, mögliche Entgelte und die monatliche Zinsbelastung prüfen.

Die Arbeiterkammer empfiehlt, bei längerfristiger Kontoüberziehung auch günstigere Alternativen mit der Bank zu besprechen. Ein Anspruch auf einen neuen Ratenkredit entsteht dadurch allerdings nicht.

Auch in der Werbung wird die Reform sichtbar: Kreditwerbung muss künftig einen klaren und auffallenden Hinweis wie „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung enthalten.

Deutschland setzt dieselbe EU-Richtlinie um

Auch Deutschland führt zum 20. November 2026 neue Verbraucherkreditregeln ein. Beide Reformen beruhen auf derselben EU-Richtlinie. Die konkreten nationalen Vorschriften sollten dennoch getrennt betrachtet werden.

Für österreichische Bankkunden sind die österreichische Umsetzung und der jeweilige Vertrag maßgeblich.

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KO KOSMO-Redaktion
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