Neue Regeln verändern das Bezahlen beim Online-Shopping – und bei Amazon fällt deshalb eine beliebte Zahlungsart weg.
Amazon-Kunden in Österreich müssen sich bei der Zahlungsabwicklung umstellen. Mit 20. November 2026 gelten in Österreich neue Regeln für Verbraucherkredite, die auch viele bisher ausgenommene Zahlungsaufschübe erfassen. Amazon reagiert darauf und schafft seine bisherige Monatsabrechnung ab. Statt mehrere Einkäufe gesammelt zu bezahlen, erhalten Kunden künftig für jede Bestellung sowie für Abos eine eigene Rechnung. Diese muss innerhalb von 14 Tagen beglichen werden.
Amazon selbst begründet den Schritt mit dem Wunsch nach mehr Klarheit: „Wir haben uns daher für die Umstellung auf den klassischen Rechnungskauf entschieden, der eine einfachere und transparentere Zahlung ermöglicht.“
Strengere Kreditregeln
Von den neuen Vorgaben ist nicht nur Amazon betroffen. Auch Buy-now-pay-later-Angebote von Zahlungsdienstleistern wie Klarna fallen künftig grundsätzlich unter die strengeren Anforderungen des Verbraucherkreditrechts. Die neuen Regeln sehen unter anderem strengere Bonitätsprüfungen sowie klar strukturierte Verbraucherinformationen vor.
Klarna gibt sich dabei selbstbewusst: „Klarna hat viele der Anforderungen bereits lange vor Veröffentlichung der Regeln proaktiv umgesetzt.“
Die neuen Regeln sehen umfangreichere Informationspflichten und strengere Bonitätsprüfungen vor. Bevor ein vom Verbraucherkreditgesetz erfasster Kredit abgeschlossen wird, müssen Konsumenten klar und verständlich über wesentliche Bedingungen wie Kreditbetrag, Laufzeit, mögliche Kosten und das Rücktrittsrecht informiert werden. Verstöße gegen diese Vorgaben können Sanktionen nach sich ziehen und sich etwa auf den Beginn beziehungsweise die Dauer der Rücktrittsfrist auswirken.
Deutlich verschärft wird auch die Kreditwürdigkeitsprüfung. Ein Kredit darf künftig nur gewährt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass der Verbraucher seine Verpflichtungen voraussichtlich erfüllen kann. Maximilian Eder vom Verein für Konsumenteninformation fasst die neue Regel so zusammen: „Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus und ist davon auszugehen, dass der Kunde die Raten nicht begleichen kann, gibt es ein Kreditvergabeverbot.“
Mehr Schutz, mehr Aufwand
Für Konsumenten sollen die neuen Regeln vor allem mehr Transparenz bringen. Neu ist unter anderem ein verpflichtender Warnhinweis in der Werbung für Kreditverträge. Christian Prantner von der Arbeiterkammer verweist auf die dafür vorgesehene klare Botschaft: „Achtung, Kreditaufnahme kostet Geld.“
Für Händler bringt die Neuregelung allerdings zusätzlichen Aufwand. Harald Gutschi, Chef von Otto Österreich und Vizepräsident des Handelsverbands, begrüßt zwar den stärkeren Konsumentenschutz und dass der klassische Rechnungskauf weiterhin möglich bleibt. Gleichzeitig warnt er vor zusätzlicher Bürokratie. Besonders kleinere Händler könnten Schwierigkeiten haben, die aufwendigeren Kreditprüfungen selbst abzuwickeln und deshalb verstärkt auf andere Zahlungsarten ausweichen.