Bei der November-Abrechnung lohnt sich ein genauer Blick: Für die e-card werden in Österreich 26,85 Euro fällig. Manche zahlen die Gebühr zunächst mehrfach und können Geld zurückholen. Erstmals sind auch Pensionisten betroffen.
Wer seine November-Lohnabrechnung prüft, wird möglicherweise einen zusätzlichen Abzug entdecken: das jährliche e-card-Serviceentgelt. Für das Kalenderjahr 2027 beträgt es 26,85 Euro und wird bereits im November 2026 eingehoben. Gegenüber dem Vorjahr steigt der Betrag damit um 1,85 Euro.
Die Gebühr wird einmal jährlich fällig. Bei Beschäftigten behält der Arbeitgeber das Geld über die Lohnverrechnung ein und führt es an den Krankenversicherungsträger ab. Eine eigene Überweisung ist dafür nicht notwendig.
Für wen der 15. November entscheidend ist
Für den Einzug durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich maßgeblich, ob am 15. November 2026 ein entsprechendes krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Betroffen sind unter anderem Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer und Lehrlinge.
Der Stichtag bedeutet allerdings nicht, dass bei allen genau an diesem Tag Geld vom Konto abgebucht wird. Der Einbehalt erfolgt im Rahmen der Lohnverrechnung für November.
Zwei Jobs können einen doppelten Abzug bedeuten
Besonders aufmerksam sollten Menschen sein, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind. Denn bei mehreren gebührenpflichtigen Beschäftigungsverhältnissen kann jeder Arbeitgeber zunächst das volle Serviceentgelt einbehalten. Die zu viel bezahlten Beträge können anschließend beim zuständigen Krankenversicherungsträger zurückgefordert werden.
Ein Beispiel: Werden bei zwei Jobs jeweils 26,85 Euro abgezogen, ergibt das insgesamt 53,70 Euro. Besteht die Zahlungspflicht einmal, können die überschüssigen 26,85 Euro zurückgefordert werden.
Eine solche Mehrfacheinhebung bedeutet nicht automatisch, dass die Arbeitgeber falsch abgerechnet haben. Die Rückerstattung erfolgt über den Krankenversicherungsträger und muss beantragt werden.
So bekommt ihr zu viel bezahltes Geld zurück
Prüft die November-Abrechnungen aller Arbeitgeber und bewahrt die Belege auf. Sie dienen als Nachweis dafür, dass das Serviceentgelt mehrfach einbehalten wurde. Laut Sozialversicherung ist die Rückforderung mit einem formlosen Antrag und den entsprechenden Lohn- oder Gehaltsabrechnungen möglich.
Die Österreichische Gesundheitskasse bietet auf ihrer Website außerdem einen Zugang zur Beantragung der Rückerstattung online mit ID Austria oder per Post. Zuständig ist der jeweilige Krankenversicherungsträger.
Wer von der Gebühr ausgenommen ist
Nicht jede Person mit einer e-card muss das Serviceentgelt zahlen. Ausgenommen sind unter anderem mitversicherte Kinder und mitversicherte Partner sowie Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind.
Für Familien bedeutet das: Vier e-cards im Haushalt führen nicht automatisch zu vier Gebühren. Entscheidend ist, ob die einzelnen Familienmitglieder selbst gebührenpflichtig versichert oder mitversichert sind.
Beim Arbeitgeber wird die Gebühr grundsätzlich auch nicht für geringfügig Beschäftigte eingehoben. Weitere Ausnahmen betreffen Beschäftigte, die am Stichtag keine Bezüge erhalten, etwa während einer entsprechenden Karenz. Bei Krankenstand entfällt der Einzug durch den Arbeitgeber, wenn dieser weniger als die Hälfte des Entgelts fortzahlt.
Wichtig: Trotz einer bestehenden Rezeptgebührenbefreiung kann der Arbeitgeber zunächst zum Einbehalt verpflichtet sein. Betroffene sollten dann beim Krankenversicherungsträger die Rückerstattung prüfen lassen.
Erstmals zahlen auch Pensionisten
Eine wesentliche Änderung betrifft Pensionistinnen und Pensionisten: Für sie wird das Serviceentgelt erstmals am 15. November 2026 für das Kalenderjahr 2027 fällig und von der Pensionsleistung einbehalten.
Die bisherige allgemeine Befreiung dieser Personengruppe läuft damit aus. Andere Befreiungsgründe, etwa eine Rezeptgebührenbefreiung wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit, bleiben relevant.
Wofür die 26,85 Euro verwendet werden
Auch wenn häufig von einer Kartengebühr gesprochen wird: Die Ausstellung der e-card selbst ist kostenlos. Laut Sozialversicherung fließen die Einnahmen aus dem jährlichen Serviceentgelt vollständig in Leistungen der Krankenversicherung.
Für Beschäftigte mit mehreren Jobs lohnt sich deshalb der Vergleich der November-Abrechnungen: Wer mehrfach bezahlt hat, sollte die Rückerstattung beantragen.