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Angeblicher „Scherz“

Chef verletzt Arbeiter mit Druckluft im Analbereich – drei Jahre Haft

Chef verletzt Arbeiter mit Druckluft im Analbereich – drei Jahre Haft
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Ein angeblicher „Scherz“ am Arbeitsplatz endete für einen thailändischen Arbeiter mit schweren inneren Verletzungen. Nun muss der Fabrikbesitzer für drei Jahre ins Gefängnis.

In einer Metallreinigungsfirma im südkoreanischen Hwaseong kam es am 20. Februar 2026 zu einem folgenschweren Vorfall. Ein Firmeninhaber in seinen 60ern wurde nun vom Bezirksgericht Suwon zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er einen thailändischen Mitarbeiter mit einer industriellen Druckluftpistole schwer verletzt hatte.

Nach den Feststellungen des Gerichts führte der Unternehmer die Düse der Druckluftpistole in den Analbereich des Arbeiters ein und leitete rund sieben Sekunden lang Hochdruckluft ein. Der Mann erlitt dabei unter anderem eine etwa zehn Zentimeter lange Verletzung des Rektums und musste operiert werden. Das Opfer ist in seinen 40ern.

Der Angeklagte hatte während des Verfahrens bestritten, den Mann vorsätzlich schwer verletzt zu haben, und den Vorfall als Scherz beziehungsweise Unfall dargestellt. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Nach den Feststellungen der Richterin hielt der Unternehmer den Arbeiter fest und setzte die Druckluft fort, obwohl dieser Schmerzen äußerte.

Drei Jahre Haft

Das Bezirksgericht Suwon verurteilte den Unternehmer wegen schwerer Körperverletzung und Verstößen gegen das südkoreanische Arbeitsrecht zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von sieben Jahren gefordert.

Bei der Strafzumessung spielte auch das Verhalten nach der Tat eine Rolle. Obwohl dem Verletzten nach Angaben des Gerichts zu einer dringenden Operation in einem größeren Krankenhaus geraten worden war, soll der Unternehmer versucht haben, ihn noch am selben Abend zur Ausreise nach Thailand zu bewegen. Zudem wurden dem Arbeiter laut Gericht Behandlungskosten vom Lohn abgezogen.

Auch die Ehefrau des Firmeninhabers, die zugleich als Managerin des Unternehmens tätig war, war wegen Einschüchterung angeklagt. Sie soll dem thailändischen Arbeiter mit einer Meldung bei der Polizei und einer möglichen Abschiebung gedroht haben. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt, weil der betreffende Straftatbestand gegen den Willen des Opfers nicht weiterverfolgt werden konnte und der Arbeiter erklärt hatte, keine Bestrafung der Frau zu wünschen.

Obwohl sich der Firmeninhaber und der verletzte Arbeiter außergerichtlich geeinigt hatten, sah das Gericht von einer Haftstrafe nicht ab. Es verwies unter anderem auf die Schwere der Verletzungen, das Verhalten des Angeklagten nach dem Vorfall und dessen mangelnde Reue.

Gefährliche Druckluft

Der Fall zeigt erneut, welche schweren Folgen der missbräuchliche Einsatz industrieller Druckluftgeräte haben kann. Ähnliche Vorfälle endeten in der Vergangenheit bereits tödlich. So starb 2018 in Neu-Delhi ein 40-jähriger Fabrikarbeiter, nachdem ein Kollege ihm im Rahmen eines vermeintlichen Scherzes Druckluft in den Körper geleitet hatte. Ein weiterer Arbeiter kam 2022 im indischen Kanpur nach einem ähnlichen Vorfall ums Leben.

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KO KOSMO-Redaktion
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