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Verbraucherschutz

Black Friday 2026: Jeder dritte Händler trickst beim Preis

Black Friday 2026: Jeder dritte Händler trickst beim Preis
(FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Ein neues Handy, ein Fernseher oder die ersten Weihnachtsgeschenke: Wer auf Black-Friday-Angebote wartet, sollte schon jetzt die Preise beobachten. Denn ein großer Rabatt bedeutet nicht automatisch einen besonders günstigen Kauf. Und bei frühen Geschenkkäufen kann eine wichtige Frist bereits vor Weihnachten ablaufen.

Der Black Friday fällt heuer auf den 27. November 2026, der Cyber Monday folgt am 30. November. Viele Händler starten ihre Aktionen früher. Wer größere Anschaffungen plant, hat damit noch Zeit, übliche Verkaufspreise kennenzulernen und einen persönlichen Wunschpreis festzulegen.

Warum sich der Preisvergleich jetzt lohnt

Die Arbeiterkammer empfiehlt, Preisentwicklungen über Vergleichsportale wie Geizhals oder Idealo zu verfolgen. Preisverläufe zeigen, ob ein Produkt tatsächlich günstiger geworden ist oder schon vor der beworbenen Aktion ähnlich viel gekostet hat.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Gerät kostet im Oktober 349 Euro. Später steigt der Preis, am Black Friday wird es für 379 Euro angeboten. Gegenüber einem zwischenzeitlich höheren Preis mag das günstiger sein – gegenüber dem Oktoberpreis zahlt ihr trotzdem 30 Euro mehr.

Eine Garantie, dass ein bestimmtes Produkt ausgerechnet am Black Friday seinen günstigsten Preis erreicht, gibt es nicht.

Was die 30-Tage-Regel wirklich bedeutet

Bei angekündigten Preisermäßigungen für Waren muss grundsätzlich der niedrigste Preis angegeben werden, den derselbe Händler in den vorherigen 30 Tagen im betreffenden Vertriebskanal verlangt hat. Eine beworbene prozentuelle Preisermäßigung muss auf dieser Grundlage berechnet werden.

Dieser Vergleich zeigt aber weder den günstigsten Preis aller Händler noch einen Jahresbestpreis. Ein korrekt ausgewiesener Rabatt kann deshalb trotzdem teurer sein als das Angebot eines anderen Geschäfts.

Auch die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, kurz UVP, verdient einen genauen Blick. Ein ausdrücklich ausgewiesener Vergleich mit dieser Empfehlung ist etwas anderes als die Senkung des eigenen bisherigen Verkaufspreises.

Unser Rechenbeispiel: Ein Gerät kostet „399 statt 599 Euro UVP“. Bietet ein anderer seriöser Händler dasselbe Modell für 379 Euro an, ist dieser trotz der weniger auffälligen Werbung um 20 Euro günstiger.

EU-Kontrolle fand fehlerhafte Rabattangaben

Dass sich genaues Hinsehen lohnt, zeigt eine europäische Kontrolle: Bei 30 Prozent von 314 überprüften Onlinehändlern stellten die Behörden fehlerhafte Rabattangaben fest. Die Ergebnisse der Untersuchung zu Verkaufsaktionen rund um Black Friday und Cyber Monday wurden im März 2026 veröffentlicht.

Außerdem versuchten 36 Prozent der überprüften Händler, zusätzliche optionale Produkte in den Warenkorb zu bringen. Bei 40 Prozent dieser Händler geschah das ohne eindeutig eingeholte Zustimmung. Die Ergebnisse beziehen sich auf die untersuchten Anbieter und lassen sich nicht pauschal auf sämtliche Onlineshops übertragen.

Modellnummer und Gesamtpreis vergleichen

Für einen sinnvollen Vergleich reicht der Produktname allein häufig nicht. Prüft bei Smartphones, Fernsehern oder Haushaltsgeräten auch Modellnummer, Speichergröße, Ausstattung, Zustand und Lieferumfang. Ein Angebot für Gebrauchtware ist beispielsweise nicht unmittelbar mit einem Neugerät vergleichbar.

Entscheidend ist außerdem der Gesamtpreis: Versandkosten und zusätzliche Entgelte können einen vermeintlichen Preisvorteil aufheben. Kontrolliert bei ausländischen Angeboten, ob der Händler überhaupt nach Österreich liefert und welche Kosten dafür entstehen.

Preisalarm setzen und Warenkorb kontrollieren

Wer nicht täglich suchen möchte, kann einen Preisalarm einrichten. Dabei legt ihr einen Wunschpreis fest und werdet benachrichtigt, sobald ein entsprechendes Angebot gefunden wird. Prüft anschließend trotzdem den Händler, die Verfügbarkeit und den Endpreis.

Eine Einkaufsliste samt Budget hilft, geplante Anschaffungen im Blick zu behalten. Lasst euch von Countdowns oder Hinweisen auf angeblich knappe Bestände nicht zu einer ungeprüften Bestellung drängen. Kontrolliert vor dem Bezahlen auch, ob unerwünschte Zusatzprodukte oder Dienstleistungen im Warenkorb liegen.

Weihnachtsgeschenke: Rückgabefrist kann vorher enden

Wer beim Black Friday bereits Weihnachtsgeschenke bestellt, sollte die Rückgabebedingungen lesen. Bei Onlinekäufen von Unternehmen besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Erhalt der Ware, wobei gesetzliche Ausnahmen gelten.

Die Frist beginnt nicht erst beim Auspacken unter dem Christbaum. Wird ein Geschenk Ende November geliefert, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht bereits vor Weihnachten abgelaufen sein.

Manche Händler bieten freiwillig längere Rückgabefristen an. Prüft dafür die konkreten Bedingungen und speichert sie bei der Bestellung ab. Achtet auch darauf, wer mögliche Rücksendekosten trägt.

Unbekannten Shop vor der Zahlung prüfen

Bei besonders günstigen Angeboten eines unbekannten Shops lohnt sich eine zusätzliche Kontrolle. Prüft die Internetadresse, die Angaben zum Unternehmen und mögliche Warnmeldungen. Das Bundeskriminalamt empfiehlt unter anderem Watchlist Internet und den Fake-Shop Detector.

Wird ausschließlich Vorkasse angeboten, ist besondere Vorsicht angebracht. Ein auffälliger Rabatt sollte niemals der einzige Grund sein, einem unbekannten Anbieter Geld zu überweisen.

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KO KOSMO-Redaktion
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