Die Sendungsverfolgung meldet „zugestellt“, doch das Paket ist verschwunden. Wer eine Abstellgenehmigung erteilt hat, kann auf den Kosten sitzen bleiben. Allerdings erlaubt diese Genehmigung dem Zusteller nicht, die Bestellung irgendwo abzulegen. Entscheidend ist, was vereinbart wurde und ob die Zustellung tatsächlich korrekt erfolgt ist.
Vor den Rabattaktionen im November und den Weihnachtsbestellungen lohnt sich ein Blick auf die eigenen Empfangseinstellungen. Gerade bei teuren Geräten kann die bequeme Ablage vor der Tür ein finanzielles Risiko bedeuten.
650-Euro-Smartphone kam nicht an
Wie wichtig eine genaue Prüfung ist, zeigt ein von der Arbeiterkammer Oberösterreich im September 2026 veröffentlichter Fall: Eine Linzerin bestellte bei einer Vertragsverlängerung ein Smartphone um 650 Euro. Das Gerät kam nie bei ihr an.
Der Anbieter berief sich zunächst auf eine angebliche Abstellgenehmigung. Tatsächlich hatte die Kundin keine erteilt. Außerdem war die persönliche Übergabe vereinbart. Nach Einschreiten der AK und einer Nachforschung erhielt die Frau ein Ersatzgerät sowie eine Gutschrift.
Eine behauptete Abstellgenehmigung sollte deshalb ebenso überprüft werden wie der tatsächliche Zustellvorgang.
Grundsätzlich trägt der Shop das Transportrisiko
Bestellt eine Privatperson bei einem Unternehmen und nutzt dessen angebotene Versandmöglichkeit, trägt grundsätzlich der Verkäufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung bis zur ordnungsgemäßen Ablieferung. Das regelt § 7b Konsumentenschutzgesetz.
Der Hinweis „Wir haben das Paket dem Zustelldienst übergeben“ reicht daher nicht aus, um die Verantwortung auf den Käufer abzuwälzen. Für Käufe von Privatpersonen gelten andere Regeln.
Wann die Abstellgenehmigung zum Risiko wird
Mit einer Abstellgenehmigung erlaubt ihr einem Paketdienst, Sendungen an einem bestimmten Ort zu hinterlegen. Wird ein Paket dort ordnungsgemäß abgelegt, geht das Verlustrisiko grundsätzlich auf euch über.
Ein vereinfachtes Beispiel: Ihr erlaubt die Ablage in einer Gartenbox. Der Zusteller hinterlegt die Bestellung wie vereinbart darin. Wird sie anschließend gestohlen, könnt ihr den Kaufpreis trotzdem schulden, obwohl ihr die Ware nie persönlich übernommen habt.
Maßgeblich ist die korrekte Ablage am vereinbarten Ort – nicht erst der Zeitpunkt, an dem ihr das Paket entdeckt.
Falsch abgestellt ist nicht ordnungsgemäß zugestellt
Die Genehmigung für eine Gartenbox berechtigt nicht automatisch dazu, das Paket vor die frei zugängliche Haustür zu legen. Ebenso muss geprüft werden, ob überhaupt eine wirksame Erlaubnis für den betreffenden Zustelldienst vorliegt.
Wird eine Sendung ohne Abstellgenehmigung einfach vor der Haus- oder Wohnungstür abgelegt und verschwindet, bleibt das Risiko beim üblichen Verbraucherkauf grundsätzlich beim Verkäufer.
Auch bei bestehender Genehmigung muss geklärt werden, ob die Sendung tatsächlich vereinbarungsgemäß hinterlegt wurde. Die Anzeige „zugestellt“ beantwortet diese Frage allein noch nicht.
Eine Erlaubnis gilt nicht für alle Paketdienste
Laut Regulierungsbehörde RTR gilt eine Abstellgenehmigung nur für den Postdiensteanbieter, dem sie erteilt wurde. Eine Zustimmung bei einem Anbieter erlaubt anderen Zustellern daher nicht automatisch, Pakete ebenfalls abzustellen.
Prüft vor größeren Bestellungen, welche Empfangsoptionen bei den jeweiligen Diensten hinterlegt sind. Bei der Österreichischen Post könnt ihr diese im Kundenkonto einsehen und ändern. Laut Post werden entsprechende Einstellungen frühestens nach drei Werktagen übernommen. Kontrolliert deshalb auch den tatsächlichen Wirksamkeitszeitpunkt.
Was ihr bei einem verschwundenen Paket tun solltet
Sichert zunächst die Sendungsverfolgung und die Zustellmeldung als Screenshot. Kontrolliert den vereinbarten Ablageort und meldet den Nichterhalt schriftlich beim Verkäufer. Gebt Bestell- und Sendungsnummer an.
Beruft sich der Shop auf eine Abstellgenehmigung, verlangt eine Kopie beziehungsweise einen Nachweis der Erteilung und die vorhandenen Zustellnachweise. Beschreibt genau, wenn ein Foto einen anderen als den vereinbarten Ablageort zeigt.
Lasst euch nicht ausschließlich an den Paketdienst verweisen. Nach Angaben der RTR wird eine Nachforschung grundsätzlich vom Absender veranlasst. Dieser ist beim Versand durch den Shop regelmäßig Vertragspartner des Zustelldienstes.
Sicheren Empfang vorab organisieren
Die RTR empfiehlt Abstellgenehmigungen nur für eindeutig festgelegte, sichere und nicht einsehbare Orte, die vor unbefugter Mitnahme sowie Nässe und Beschädigung schützen.
Bei wertvollen Bestellungen lohnt es sich, eine persönliche Übergabe oder eine geeignete Abholstelle zu wählen. Kommt es zum Streit, unterstützen unter anderem Arbeiterkammer und Internet Ombudsstelle bei der Prüfung der Ansprüche.