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REISEBESCHRÄNKUNGEN

Gesundheitsministerium: „Reisende aus Kroatien müssen weiterhin in Quarantäne“

Gesundheitsministerium: „Reisende aus Kroatien müssen weiterhin in Quarantäne“
(FOTO: BKA/Dragan Tatic)
2 Min. Lesezeit |

Die österreichische Bundesregierung appelliert, dass es sich bei der Öffnung der Grenzen zu den Nachbarländern um keine unbegrenzte Reisefreiheit handelt.

Am Donnerstag veröffentlichte das Gesundheitsministerium eine Aussendung, in welcher betont wurde, dass für alle Personen, die aus Italien oder Nicht-Nachbarländern nach Österreich einreisen, auch weiterhin die Pflicht zur Quarantäne bzw. einem Gesundheitsattest bestehe.

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„Wenn man z. B. in Kroatien gewesen ist und z. B. über Slowenien wieder nach Österreich einreist, ist im Moment weiterhin ein Gesundheitsattest oder eine 14-tägige Heimquarantäne erforderlich“, ist der Mitteilung zu entnehmen.

Stichprobenkontrollen an Grenzen
Ebenso kündigte das Gesundheitsministerium an, dass stichprobenartige Kontrollen in Grenznähe durchgeführt würden. „Angehaltene Personen haben im Zuge der Kontrolle gegebenenfalls glaubhaft zu machen, dass sie nicht aus einem Land kommend einreisen bzw. in den letzten 14 Tagen nicht in einem Land waren, welches weiterhin von den Einreisebeschränkungen umfasst ist oder müssen ein Gesundheitszeugnis vorweisen und sich gegebenenfalls in selbstüberwachte Heimquarantäne begeben.“

Österreich hatte mit dem heutigen Donnerstag die Corona-bedingten Einreisebeschränkungen und Kontrollen auf dem Land- und Luftweg zu den Nachbarstaaten Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn aufgehoben. Dies gilt für die Staatsbürger Österreichs und der jeweiligen Nachbarländer, wie auch für Personen, die in Österreich oder einem dieser Länder ihren ständigen Aufenthalt haben.

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Mit heute, dem 4. Juni, wurden die Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen zu den Nachbarstaaten Deutschland, Liechtenstein, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, die aufgrund der Corona-Krise eingeführt wurden, aufgehoben. Die Grenze bzw. die Einreise aus Italien ist von den Öffnungen nicht betroffen.

Quellen & Links

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KO KOSMO-Redaktion
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