Insgesamt gibt es Wien weit rund 402.200 Personen, die ein Parkpickerl besitzen. Nun steht im Februar ein weiterer Schwung an Verlängerungen an. 50.000 Parkpickerl müssen neu beantragt werden. Bezirksämter bitten um rechtzeitige Verlängerung
Dies betrifft vor allem die großen Bezirke 13, 21, 22 und 23. Die Bezirksämter ersuchen daher all jene, die ab März 2025 ein neues Parkpickerl benötigen, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Der Antrag kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt des Hauptwohnsitzes oder mittels Online-Antrag für mindestens 4 Monate und maximal 2 Jahre beantragt werden.
Nähere Informationen rund um das Parkpickerl und die Möglichkeit zur Online Antragstellung finden Sie unter: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpickerl.html. Oder man hat ein Stadt Wien Konto dann unter: https://mein.wien.gv.at/Meine-Amtswege/#dss-meine-amtswege-parkpickerl-gueltigkeit-modal
Gültigkeit des Parkpickerls
Die Gültigkeit des Parkpickerls kann im Übrigen jederzeit selbst überprüft werden: Zu finden einfach über Google-Suche: „Parkpickerl Gültigkeit überprüfen“ oder „Amtswege Stadt Wien Parkpickerl Gültigkeit“: https://mein.wien.gv.at/parken/gueltigkeitsabfrage.
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