In Pressbaum, Niederösterreich, wurde kürzlich eine Kindergartenhelferin vorübergehend von ihren Aufgaben entbunden, nachdem Eltern schwerwiegende Vorwürfe gegen sie erhoben hatten.
Beschuldigung durch betroffene Mutter
Eine besorgte Mutter wandte sich an die Zeitung „Heute“ und berichtete von verschiedenen Vorfällen in dem ortsansässigen Kindergarten. Laut ihrer Darstellung soll eine Helferin ein Mädchen mit einem Schlapfen auf den Kopf geschlagen haben. Darüber hinaus soll ein anderes Kind den gesamten Tag über aufgrund eines fehlenden Essensbeitrags lediglich einen Apfel als Verpflegung erhalten haben. Außerdem kam es laut den Aussagen zu einem weiteren Vorfall, bei dem die Betreuerin ein Kind grob an der Hand gezogen haben soll. Diese Ereignisse sind jedoch nur einige aus einer Serie von gemeldeten Vorfällen.
Reaktion der Gemeinde und des Landes
Josef Schmidl-Haberleitner, Bürgermeister von Pressbaum, bestätigte die Beschwerden im Zusammenhang mit dem Hausschuh-Vorfall. Umgehend wurde die beschuldigte Mitarbeiterin zeitweilig von ihrer Tätigkeit freigestellt. Laut einer Stellungnahme der Vizebürgermeisterin wurde das Land unverzüglich über die Anschuldigungen informiert und es folgten mehrere Gespräche mit den betroffenen Eltern, dem Elternbeirat sowie der Kindergartenleitung. Diese wurden unter der Aufsicht einer Landesinspektorin durchgeführt.
Beschuldigte bestreitet alles
Die Kindergartenhelferin – sie arbeitet seit 15 bis 16 Jahre in der Einrichtung – weist alle Vorwürfe zurück. Sie erklärt, sie könne die Anschuldigungen nicht nachvollziehen und habe die ihr unterstellten Handlungen nicht begangen. Dennoch räumte sie ein, dass sie gelegentlich „ein wenig intensiver mit den Kindern spricht“. Die Vizebürgermeisterin betonte, dass die Helferin bei vielen Kindern beliebt sei.
Aus den Beratungen resultierte ein Maßnahmenkatalog: Ein Feedback-Briefkasten ermöglicht es nun, sowohl Kritik als auch Lob anonym zu äußern. Des Weiteren muss die Betreffende Schulungen durchlaufen, um ihre pädagogische Sprache zu verbessern, und steht unter intensiver Beobachtung. In Absprache mit den Eltern wurde festgelegt, dass das betroffene Kind die Möglichkeit hat, in eine andere Gruppe zu wechseln, wobei Besuche in der ursprünglichen Gruppe weiterhin gestattet sind.
Seitens der zuständigen Landesabteilung hieß es: „Bei der betroffenen Person handelt es sich um eine Stützkraft der Gemeinde, die mit den Kindern nie alleine ist.“ Nach Sichtung der Beschwerden seien die Fachleute der Landesabteilung der Sache zügig nachgegangen, und der Fall wurde bearbeitet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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