Der Kampf um seinen Ruf geht in die nächste Runde: Österreichs Ex-Kanzler Sebastian Kurz steht am 26. Mai erneut vor Gericht – und hofft auf Rehabilitation.
Der Berufungsprozess gegen Österreichs früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz wird am 26. Mai am Oberlandesgericht Wien fortgesetzt. Der 38-jährige Ex-Regierungschef kämpft dabei gegen einen nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss.
Im Februar dieses Jahres hatte das Gericht Kurz zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Nach Auffassung der Richter hatte der ehemalige Kanzler seine Rolle bei der Besetzung des Aufsichtsrats der staatlichen Beteiligungsholding ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG) bewusst heruntergespielt. Kurz selbst weist diese Darstellung entschieden zurück und betont, zu keinem Zeitpunkt vorsätzlich falsche Angaben gemacht zu haben.
Teilweise Erfolge
Bereits im erstinstanzlichen Verfahren konnte Kurz in Teilbereichen Erfolge verbuchen. Bei mehreren Anklagepunkten ergingen Freisprüche, da sich entsprechende Vorwürfe nicht hinreichend belegen ließen.
Neben dem Ex-Kanzler muss sich auch dessen früherer Kabinettschef Bernhard Bonelli vor dem Berufungsgericht verantworten. Bonelli wurde ebenfalls wegen Falschaussage zu einer bedingten Freiheitsstrafe – in seinem Fall von sechs Monaten – verurteilt und legte dagegen Rechtsmittel ein.
Die ÖBAG-Affäre und ihre Folgen
Der Fall hat in Österreich eine tiefere politische Dimension. Die sogenannte ÖBAG-Affäre sorgte für eine breite öffentliche Debatte über politischen Einfluss bei der Besetzung zentraler Positionen in Staatsbetrieben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sah in ihren Ermittlungsergebnissen Hinweise auf eine gezielte Machtkonzentration im unmittelbaren Umfeld des damaligen Kanzlers.
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Die Affäre trug letztlich auch zum politischen Rückzug von Sebastian Kurz bei. Nach seinem Rücktritt als Bundeskanzler im Oktober 2021 kehrte Kurz der Politik vollständig den Rücken und ist inzwischen in der Privatwirtschaft tätig. Parteipolitische Funktionen übt der ehemalige ÖVP-Vorsitzende nicht mehr aus.
Entscheidung naht
Ende Mai wird sich nun entscheiden, ob die Urteile in zweiter Instanz Bestand haben werden.
Sebastian Kurz strebt dabei einen vollständigen Freispruch an.
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