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Wohnungsmarkt

Airbnb ohne Anmeldung: Wien plant bis zu 50.000 Euro Strafe

Airbnb ohne Anmeldung: Wien plant bis zu 50.000 Euro Strafe
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Wien zieht die Zügel an: Ab 2027 gelten für Kurzzeitvermietungen neue Regeln – mit Konsequenzen, die es in sich haben.

Wien geht gegen die unkontrollierte Ausbreitung von Kurzzeitvermietungen vor. Mit einem neuen Regelwerk, das ab 2027 in Kraft tritt, will die Stadt sicherstellen, dass Wohnraum nicht länger im großen Stil dem regulären Mietmarkt entzogen wird. Plattformen wie Airbnb und Booking.com stehen dabei im Mittelpunkt der Regulierungsbestrebungen. Seit Juli 2024 wurden bereits 2.484 Anzeigen wegen vermuteter illegaler Kurzzeitvermietung erstattet – ein Hinweis darauf, dass das Problem erheblichen Umfang angenommen hat.

Neues Register ab 2027

Ab dem 1. Jänner 2027 sind alle kurzfristig vermieteten Wohneinheiten in einem städtischen Register zu erfassen. Vermieter müssen dabei Adresse, persönliche Daten sowie die maximale Anzahl an Schlafplätzen bekanntgeben und erhalten im Gegenzug eine Registrierungsnummer, die in Online-Inseraten verpflichtend anzuführen ist. Die Regelung gilt auch für Privatpersonen, die ihre Unterkunft weniger als 90 Tage im Jahr anbieten. Für bereits bestehende Inserate läuft die Anmeldefrist bis Ende März 2027.

Mit der Umsetzung der Kontrollen ist ein neunköpfiges Team der Wiener Magistratsabteilung 37 betraut. Auch die Plattformen selbst sollen in die Überwachung eingebunden werden. Verstöße gegen die neuen Vorschriften können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bürgermeister Michael Ludwig verwies in diesem Zusammenhang auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre: „Obwohl dieser Vorstoß bereits erfolgreich war, hat die Praxis gezeigt, dass sich neue Geschäftsmodelle entwickelt haben, um diese zu umgehen.“

Wohnzweck bleibt Pflicht

Die Umwandlung von Wohnungen in touristische Unterkünfte wird künftig deutlich schwieriger. In einem Gebäude müssen mindestens 80 Prozent der Nutzfläche weiterhin Wohnzwecken vorbehalten bleiben. Ausnahmen für die gelegentliche private Vermietung sind jedoch ausdrücklich vorgesehen. NEOS-Klubobfrau Selma Arapovic stellte klar: „Wer die eigene Wohnung während des Urlaubs zeitweise vermietet, soll das auch weiterhin tun können.“

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KO KOSMO-Redaktion
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