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KONSUMENTENSCHUTZ

Flixbus: Handelsgericht erklärt 30 Klauseln für rechtswidrig!

FLIXBUS
FOTO: iStockphoto

Insgesamt 30 Vertragsklauseln des deutschen Fernbusunternehmens Flixbus wurden von Konsumentenschützern des Wiener Handelsgerichts als rechtswidrig deklariert.

Flixbus ist Deutschlands größter Fernbusanbieter und arbeitet in Österreich mit Blaguss und Dr. Richard zusammen, welche sowohl ihre Fahrzeuge als auch Fahrer zur Verfügung stellen.

Nachdem beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) etliche Beschwerden eintrafen und im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Geschäfts-, Buchungs- und Beförderungsbedingungen von Flixbus geklagt wurde, bekam der VKI in allen Punkten Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eingeklagt wurden unter anderem Klauseln, wie jene rund um die Haftung beim Verlust eines Gepäckstücks, nachträgliche Änderung von Sitzplatzreservierungen durch den Fernbusanbieter, aber auch das Verbot, vor dem ursprünglich geplanten Ziel den Bus verlassen zu dürfen. Ein einseitiges Preisänderungsrecht von Flixbus und eine vorgesehene Mehrwertnummer bei der Aufgabe von Zusatzgepäck wurden zudem beanstandet.

Flixbus kündigte nun Änderungen ihrer AGB an, wolle allerdings dennoch in Berufung gehen. Man sei sich darüber im Klaren, dass der Verbraucherschutz in jedem Land etwas abweiche und insofern nationale Anpassungen hinsichtlich der AGB/ABB erforderlich seien.