Vorarlberg unterstützt einkommensschwache Haushalte erneut beim Heizen – wer profitiert und was dabei zu beachten ist.
Das Land Vorarlberg stellt für die Heizperiode 2026/27 einkommensschwachen Haushalten einen Heizkostenzuschuss von bis zu 250 Euro zur Verfügung. Anträge können zwischen dem 19. Oktober 2026 und dem 12. Februar 2027 bei der jeweils zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Einkommensgrenzen & Ausnahmen
Ob ein Haushalt den Zuschuss erhält, hängt von Einkommen und Haushaltsgröße ab. Für Alleinlebende liegt die monatliche Einkommensgrenze bei 1.480 Euro, für zwei Personen bei 2.020 Euro, für drei Personen bei 2.480 Euro, für vier Personen bei 2.875 Euro und für fünf Personen bei 3.325 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 400 Euro. Auch wer die jeweilige Grenze um höchstens 200 Euro überschreitet, kann noch eine reduzierte Förderung erhalten: Der überschreitende Betrag wird von den maximal 250 Euro abgezogen. Der geringstmögliche Zuschuss beträgt damit 50 Euro. Personen, die laufend Sozialhilfe beziehen, müssen keinen eigenen Antrag stellen und erhalten von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft automatisch 180 Euro.
Für die Beurteilung des Anspruchs zählt ausschließlich das Haushaltseinkommen, vorhandenes Vermögen wird nicht berücksichtigt. Wer tatsächlich und nachweislich Unterhalt bezahlt, kann pro unterhaltsempfangender Person 220 Euro vom maßgeblichen Einkommen abziehen. Keinen Anspruch haben hingegen Personen, die in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen freier Wohlfahrtsträger untergebracht sind. Ausgeschlossen sind außerdem Bewohner von Grundversorgungsquartieren sowie Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen.
Vorjahres-Bilanz
In der vergangenen Heizperiode 2025/26 erhielten insgesamt 10.809 Haushalte in Vorarlberg einen Heizkostenzuschuss. Darunter waren 2.104 Haushalte mit Sozialhilfebezug. Auch für die Heizperiode 2026/27 wird die Unterstützung wieder über die Gemeinden beziehungsweise für Sozialhilfe-Beziehende über die zuständigen Bezirkshauptmannschaften abgewickelt.