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NEUREGELUNG

Mit März 2020 in Kraft: Neue Regelungen beim Pickerl

Es gibt etliche Beziehungen, die nur aus Gewohnheit bestehen. Diese unterscheiden sich deutlich von jenen, in denen sich die Beteiligten tatsächlich lieben. Ihre Verhaltensweisen sprechen nämlich Bände...

Mit März 2020 traten Änderungen bezüglich des Pickerls in Kraft, die bestimmte Fahrzeugklassen betreffen.

Die Begutachtungsfristen für die Fahrzeugklasse L (Mopeds, Motorräder, Quads und andere Leichtfahrzeuge) auf die sogenannten „3-2-1 Intervalle“ umgestellte. Dies bedeutet, dass alle Fahrzeuge der Klasse L zum ersten Mal drei Jahre nach der Erstzulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und jeder weiteren Begutachtung überprüft werden müssen.

„Motorräder werden meist in der Freizeit benutzt und legen so wesentlich weniger Kilometer zurück als Autos. Außerdem werden sie vorwiegend saisonal gefahren und sind in der Regel gut gepflegt. Daher lockert der Gesetzgeber nun die Begutachtungsfristen für diese Fahrzeuge“, so ÖAMTC Techniker Andrej Prosenc.

Die neue Regelung betrifft auch jene Fahrzeuge, die vor dem 1. März 2020 zugelassen wurden. Insofern man auf seinem jetzigen Pickerl eine kürzere Frist hat als laut Neuregelung vorgesehen, kann man bei der Zulassungsstelle ein neues Pickerl mit dem neuen Geltungszeitraum beantragen.