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NEUE VERORDNUNG

Neue Corona-Reiseregeln: Einreise aus Westbalkan-Ländern weiterhin verboten

(FOTO: iStockphoto, zVg.)

Am kommenden Mittwoch tritt die neue Einreiseverordnung der österreichischen Regierung in Kraft. Weiterhin bleiben die 3 Gs Dreh- und Angelpunkt der neuen Regelungen.

Wie Gesundheitsminister Wolfang Mückstein verlautbarte, könne man parallel zu den Öffnungsschritten hierzulande auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen. Dies betrifft jedoch nur Staaten, in welchen die Infektionszahlen niedrig genug sind.

„Dreh- und Angelpunkt auch dieser Verordnung ist der 3-G-Nachweis: Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung“, fügte er hinzu. Dies bedeutet, dass man bei jeder Einreise nach Österreich einen der oben genannten Nachweise bringen und sich maximal 72 davor unter entry.ptc.gv.at registrieren muss. Bei der Einreise aus einigen Ländern muss man jedoch auch weiterhin in behördliche Quarantäne.

Drei neue Kategorien
Wie bereits angekündigt, teilt die jüngste Novelle der Einreiseverordnung Staaten in drei neue Kategorien. (KOSMO berichtete) Insofern man aus einem Land mit geringem Infektionsgeschehen einreist, so entfällt die Quarantänepflicht. Um einen negativen, Test einen Impfnachweis oder einen Genesungsbescheid kommt man trotzdem nicht herum. Insofern man nichts davon vorgelegt werden kann, so muss man in Österreich innerhalb eines Tages einen Test nachmachen.

Insofern man aus einem Risikostaat einreist, so müssen Geimpfte oder Genesene bei Einreise keine Quarantäne antreten. Für getestete Personen gilt diese Regelung nicht. Letztere können ab dem fünften Tag nach der Einreise die Quarantäne mit einem neuerlichen negativen Corona-Test beenden.

Virusvariantenstaaten sind die dritte Kategorie. Die Einreise aus diesen ist wie bisher nur eingeschränkt möglich. Im Wesentlichen dürfen nur österreichische Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen. Auch weiterhin braucht man für eine Einreise nach Österreich einen negativen PCR-Test (auch geimpfte und genesene Personen). Österreicher und Personen mit Wohnsitz hierzulande dürfen zwar einreisen, müssen jedoch innerhalb von 24 Stunden einen PCR-Test nachmachen. Dies wird von den Gesundheitsbehörden kontrolliert.

Alle anderen Staaten
Für Länder, die nicht explizit auf der neuen Liste der Einreiseverordnung angeführt sind – darunter auch einige Balkanstaaten (siehe Liste auf Seite 2), gilt auch weiterhin ein grundsätzliches Einreiseverbot. Wie bis dato gibt es jedoch ausnahmen, wie etwa Arbeits- oder Studienzwecke, aber auch wer in Österreich lebt, dort seinen Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft hat.

Eine Liste der Staaten, in die jeweiligen Kategorien unterteilt, findet ihr auf der zweiten Seite!