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Familientragödie

Über Slowakei nach Kroatien: Eltern entführten eigene Tochter

Über Slowakei nach Kroatien: Eltern entführten eigene Tochter
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Nach einer wochenlangen Flucht durch Europa endete der Ausbruch eines Paares mit seiner zweijährigen Tochter in italienischer Haft. Nun steht das Urteil fest.

Am Landesgericht Steyr wurde am Dienstag ein Fall verhandelt, bei dem ein Elternpaar seine zweijährige Tochter aus einer Pflegefamilie entführte und mit ihr mehrere Wochen durch Europa flüchtete. Der 33-jährige Mann aus Waldneukirchen und seine 37-jährige slowakische Ehefrau nutzten einen Besuchstermin in der Steiermark, um das Kind mitzunehmen.

Die Jugendwohlfahrt hatte das Mädchen zuvor den Eltern entzogen, nachdem es wiederholt zu teils heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten gekommen war, die polizeiliche Interventionen erforderten. Das Paar war jedoch der Überzeugung, dass ihre Tochter bei ihnen besser aufgehoben wäre, und entschied sich zur spontanen Mitnahme des Kindes.

Bei der Entführung handelt es sich um den Straftatbestand der Kindesentziehung nach § 195 des Strafgesetzbuchs, der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist. Dieser Paragraph erfasst alle Fälle, in denen Minderjährige ohne Berechtigung der elterlichen Gewalt entzogen oder vorenthalten werden – auch von den leiblichen Eltern selbst.

Europaweite Flucht

Unmittelbar nach dem Verschwinden des Mädchens wurden Suchmaßnahmen eingeleitet, doch die Eltern konnten zunächst nicht gefasst werden. Ihre Fluchtroute führte sie über die Slowakei nach Kroatien, von wo aus sie mit einer Fähre nach Italien übersetzten.

Die Flucht endete am 20. Juli in Bari, als Grenzbeamten das nervöse Verhalten der Mutter auffiel und das Paar keine Reisepapiere für das Kind vorweisen konnte. Nach ihrer Festnahme wurden beide nach Österreich überstellt.

Bei grenzüberschreitenden Kindesentführungen greift das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, das eine rasche Rückführung des Kindes in den ursprünglichen Aufenthaltsort vorsieht. Die Zusammenarbeit zwischen österreichischen, slowakischen, kroatischen und italienischen Behörden ermöglichte dabei die erfolgreiche Fahndung.

Gerichtliche Folgen

Vor dem Landesgericht Steyr mussten sich die Eltern wegen Kindesentziehung verantworten, wofür ihnen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohten. Das Gericht verkündete am Dienstag folgende Urteile: Die Mutter erhielt eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten und wurde auf freien Fuß gesetzt.

Der Vater wurde zu zehn Monaten Haft verurteilt, davon zwei Monate unbedingt, weshalb er noch etwa eine Woche in Haft verbleiben muss. Das höhere Strafmaß für den Mann erklärt sich durch seine bereits bestehende Vorstrafe, die sich strafschärfend auswirkte. Das Mädchen befindet sich mittlerweile dauerhaft in der Obhut einer anderen Pflegefamilie.

Die Urteile sind rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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