Ein unglückliches Ereignis erschüttert Verbraucher im Bereich der Küchenstudios in Ansfelden: Die plötzliche Schließung der MF Interieur GmbH verursacht nicht nur Unmut unter zahlreichen Kunden, die nun vergebens auf ihre bereits bezahlten Küchen warten, sondern wirft auch dringende Fragen bezüglich der gesetzlichen Regelungen für Anzahlungen auf.

Ein Küchenstudio aus Ansfelden hat abrupt den Geschäftsbetrieb eingestellt, und zahlreiche Kunden stehen nun ohne ihre bestellten Küchen da. Trotz hoher Vorauszahlungen wurden keine Lieferungen mehr durchgeführt. Besonders betroffen sind eine Familie aus Traun und ein frisch verheiratetes Ehepaar aus Linz.
Nichts für 30.000 und 20.000 Euro
Die Trauner Familie hatte jahrelang für ihre Traumküche gespart und insgesamt 30.000 Euro bezahlt. Der Montagetermin wurde jedoch kurzfristig abgesagt, und sie stehen jetzt ohne Küche da. Ähnlich erging es dem Linzer Ehepaar, das insgesamt 20.000 Euro für eine Küche bezahlt hat. Auch ihr Liefertermin wurde storniert, und sie bleiben ohne Küche zurück, obwohl die alte bereits abgebaut wurde.
Nicht erreichbar
Mehr als 50 Betroffene haben sich in den letzten Wochen bei der Arbeiterkammer Oberösterreich gemeldet. Die Konsument, die bei der MF Interieur GmbH bestellt hatten, sehen sich nun mit dem Problem konfrontiert, dass ihre Küchen trotz vollständiger Bezahlung nicht geliefert wurden. Das Unternehmen ist nicht erreichbar und hat bislang keine Insolvenz angemeldet.
Plädoyer für gesetzliche Einschränkungen
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert nun gesetzliche Regelungen zum Schutz der Konsument. AK-Präsident Andreas Stangl betont: „Hohe Vorauszahlungen dürfen künftig nicht mehr oder nur gegen eine Absicherung möglich sein. Bei allen Verträgen, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, sollen maximal 20 Prozent des Auftragswertes als Anzahlung verlangt werden dürfen, außer sie sind durch eine Bankgarantie, eine Versicherung oder ein Treuhandkonto abgesichert.“
Die Konsumentenschützer der AK raten zudem, auf hohe Vorauszahlungen zu verzichten und Zahlungen erst nach erbrachter Leistung vorzunehmen. Rabatte bei vollständiger Vorauszahlung sollten skeptisch betrachtet werden, da im Insolvenzfall das Risiko hoch ist, sowohl Geld als auch Ware zu verlieren. Kunden sollten eine Sicherheit wie eine Bankgarantie verlangen, wenn das Unternehmen auf einer Anzahlung besteht.
Quelle: OTS AK