In einer kleinen Waldviertler Gemeinde herrscht große Aufregung: Ein gemütlicher, dicklicher und fauler Berner Sennenhund wurde von einem Jäger erschossen.
Der Hund war gemeinsam mit dem Jagdhund eines Nachbarn ausgebüxt und in den nahegelegenen Wald entlaufen. Dort sollen die Hunde ein Reh verfolgt haben, was zu der verhängnisvollen Begegnung führte.

Beim Wildern erwischt
Zahlreiche Dorfbewohner beschreiben die Reaktion des Jägers als überzogen und meinen: „Ein Warnschuss hätte reichen müssen“, äußern sich viele. Dennoch scheint der Jäger gesetzeskonform gehandelt zu haben. Günter Stöger, der Bezirkshauptmann von Krems, erklärt: „Die Erlegung des Hundes war laut den uns vorliegenden Berichten legal. Jagdaufseher sind grundsätzlich sogar verpflichtet, in ihrem Wirkungskreis wildernde Hunde zu erlegen.“
Laut den Berichten besteht kein Zweifel daran, dass die Hunde tatsächlich beim Wildern erwischt wurden. Der Jäger informierte noch am selben Abend die Polizei über den Vorfall.
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Rechtliche Folgen für die Hundebesitzer
Während der Jäger keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat, sieht es für die Besitzer des Berner Sennenhunds anders aus. Ihnen droht nun ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Vernachlässigung der Verwahrungs- und Aufsichtspflicht.
