Am Dienstag, 1. Oktober 2024, trat in der Steiermark ein Verbot für Nikotinbeutel, auch bekannt als Snus, für alle unter 18 Jahren in Kraft. Bis zum Montag galt diese Regelung nur für Jugendliche ab 16 Jahren. Suchtpräventionsexperten fordern jedoch weitere gesetzliche Maßnahmen.

Jugendschutz erweitert
Mit dieser neuen Regelung wird eine weitere Lücke im steiermärkischen Jugendschutzgesetz geschlossen. Nicht nur der Erwerb, sondern auch der Besitz, Konsum und die Abgabe der Nikotinbeutel sind nun für Minderjährige streng untersagt. „Dass der Jugendschutz nun auch bei Nikotinbeuteln gilt, ist eine positive Entwicklung“, betont Waltraud Posch von der Fachstelle für Suchtprävention Vivid.
Weitere Regulierungen gefordert
Posch weist jedoch darauf hin, dass zusätzliche Maßnahmen notwendig sind: „Jugendschutz alleine wird nicht viel bringen. Er wirkt vor allem in Kombination mit anderen sinnvollen, gesetzlichen Regulierungen. Wie etwa einem Verbot von Werbung und Sponsoring, klarer Kennzeichnung, höherer Besteuerung und festgesetzten Höchstmengen von Nikotin. Und all das ist in Österreich noch nicht gegeben.“
Nikotinbeutel seien laut Suchtpräventionsexperten ein großes Problem. Besonders weil sie häufig von Jugendlichen und jungen Erwachsenen konsumiert werden und der Gesundheit schaden. Zudem erleichtern sie den späteren Einstieg ins Rauchen. „Das Suchtgedächtnis im Gehirn entwickelt sich erst bis zum Alter von 25 Jahren vollständig“, warnt Posch.
Für Trafikantinnen und Trafikanten in der Steiermark hat die Gesetzesänderung kaum Auswirkungen. „Diese Produkte werden bei uns gleich gehandhabt wie der Verkauf von Zigaretten, Tabakwaren und E-Zigaretten und dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden,“ erklärt Barbara Mannsberger, Obfrau der steirischen Tabaktrafikanten.
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