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Verkehrssicherheit

EU-Kommission plant jährliche Pflichtinspektionen für ältere Autos!

EU-Kommission plant jährliche Pflichtinspektionen für ältere Autos!
FOTO: iStock, wikimedia/Gugerell
2 Min. Lesezeit |

Die EU-Kommission drängt auf strengere Kontrollen für ältere Fahrzeuge und hat am Donnerstag einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Demnach sollen Autos, die älter als 15 Jahre sind, künftig jährlich zur technischen Überprüfung müssen. Die Brüsseler Behörde begründet diese Initiative mit der Verkehrssicherheit, da Daten zeigen, dass betagte Fahrzeuge überdurchschnittlich oft in Unfälle mit technischen Defekten verwickelt sind.

Die Statistiken, auf die sich die Kommission stützt, sprechen eine deutliche Sprache: Bei älteren Fahrzeugen werden bei den Kontrollen signifikant häufiger gravierende Mängel festgestellt. „Die Zahl der Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 15 Jahren nimmt zu, und sie sind häufiger in Unfälle mit Todesfolge verwickelt“, heißt es in dem Kommissionsdokument. Besonders besorgniserregend sei die Entwicklung des Fahrzeugbestands in der EU – 2020 waren bereits rund 60 Prozent aller Kraftfahrzeuge auf europäischen Straßen älter als zehn Jahre, mit steigender Tendenz.

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Gesetzgebungsverfahren läuft

Bevor die Regelung in Kraft treten kann, müssen allerdings noch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sind durchaus noch Anpassungen möglich.

In Österreich gilt derzeit die sogenannte 3-2-1-Regelung: Pkw, Kombis und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung zur §57a-Begutachtung (gesetzlich vorgeschriebene technische Fahrzeugüberprüfung), die zweite Überprüfung erfolgt nach weiteren zwei Jahren, danach ist die jährliche Kontrolle Pflicht.

Die neue EU-Regelung würde somit erst für deutlich ältere Fahrzeuge eine Änderung bedeuten.

Die Prüfintervalle variieren derzeit stark zwischen den EU-Staaten. Während in Deutschland Pkw unabhängig vom Alter alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen und nur Neuwagen erst nach drei Jahren geprüft werden, gilt in Österreich bereits ab dem siebten Jahr die jährliche §57a-Begutachtung. Für österreichische Autobesitzer würde die neue EU-Regelung daher kaum Änderungen bringen.

Laut Berechnungen der EU-Kommission könnte die einheitliche jährliche Inspektion von Fahrzeugen über 15 Jahren die Zahl der Verkehrsopfer EU-weit um etwa ein Prozent senken. Allerdings rechnet die Kommission auch mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für Halter älterer Fahrzeuge in jenen Ländern, in denen bisher weniger strenge Prüfintervalle galten.

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KO KOSMO-Redaktion
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