Wer sein Kind mit Kopftuch in die Schule schickt, muss künftig tief in die Tasche greifen. Bis zu 1.000 Euro Strafe drohen – und das ist erst der Anfang.
Nach erfolglosen Gesprächen mit Eltern und Schülern sieht der jüngst in Begutachtung geschickte Gesetzesentwurf zum Kopftuchverbot finanzielle Konsequenzen vor. Das Bildungsministerium plant Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro für Erziehungsberechtigte, die sich den Regelungen widersetzen. Diese Sanktionen sollen jedoch nicht auf das Kopftuchverbot beschränkt bleiben.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) betonte die Bedeutung elterlicher Unterstützung: „Die Mitarbeit von Eltern ist für den Bildungserfolg der Kinder unerlässlich.“ Mit den geplanten Maßnahmen beabsichtigt die Regierung zugleich, dem Lehrpersonal mehr Rückhalt zu bieten.
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Elterliche Pflichten
Wie aus den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf hervorgeht, soll derselbe Strafrahmen künftig auch bei anderen Verstößen gegen die elterlichen Mitwirkungspflichten zur Anwendung kommen. Erstmals werden diese Pflichten konkret definiert. Bei „schweren Pflichtverletzungen“ drohen dann die entsprechenden finanziellen Sanktionen.
Zu den konkreten Mitwirkungspflichten zählen neben der Einhaltung des geplanten Kopftuchverbots auch die Teilnahme an verpflichtenden Elterngesprächen und sozialarbeiterischen Interventionen. Das Bildungsministerium begründet die Maßnahmen als Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit und zur gezielten Unterstützung des Lehrpersonals.
Sanktionsgesamtpaket geplant
Das Ministerium sieht auch Strafen vor, wenn Eltern Gesprächstermine bei drohenden Schulabbrüchen oder nach Suspendierungen verweigern. Gleiches gilt, wenn Kinder unentschuldigt der verpflichtenden Sommerschule fernbleiben. Die Details sollen in einem umfassenden „Sanktionsgesamtpaket“ festgehalten werden.
Besonders brisant: Die Verwaltungsstrafen können bei wiederholten Pflichtverletzungen mehrfach verhängt werden. Damit will das Ministerium verhindern, dass sich Eltern mit einer einmaligen Zahlung von ihren Verpflichtungen „freikaufen“ können.
Nach Angaben des Ministeriums ist geplant, dieses im kommenden Bildungsausschuss zu beschließen, sodass die Regelungen noch im laufenden Schuljahr wirksam werden können.
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