Überraschende Kehrtwende in Bosnien: Milorad Dodik zahlt 18.700 Euro, um seine Haftstrafe abzuwenden – obwohl er das Gericht zuvor nie anerkennen wollte.
Milorad Dodik hat das Urteil des Gerichts von Bosnien und Herzegowina nun doch anerkannt. Der bisherige Präsident der Republika Srpska (serbischer Landesteil Bosniens) zahlte 36.500 Konvertible Mark (etwa 18.700 Euro), um seine einjährige Haftstrafe in eine Geldbuße umzuwandeln. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu seinen früheren öffentlichen Äußerungen, in denen er wiederholt betonte, das aus seiner Sicht verfassungswidrige Gericht nicht anzuerkennen und dessen Urteile nicht zu akzeptieren.
Die ursprüngliche Anklage gegen Dodik bezog sich auf die Missachtung von Entscheidungen des internationalen Hohen Repräsentanten Christian Schmidt. Das Gericht verurteilte ihn im Februar 2025 in erster Instanz zu einem Jahr Haft und verhängte ein sechsjähriges Amtsverbot, das im August 2025 auch in zweiter Instanz bestätigt wurde.
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Parallel dazu fechtet Dodik die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission an, die ihm sein Mandat entzogen hatte. Dennoch hat sich mittlerweile bestätigt, dass er offiziell nicht mehr als Präsident der Republika Srpska fungiert.
Rechtliche Grundlagen für Mandatsentzug
Die Zentrale Wahlkommission entzog Dodik am 6. August 2025 offiziell das Präsidentenmandat, nachdem das Gerichtsurteil rechtskräftig wurde. Grundlage war das Wahlgesetz, das bei einer Haftstrafe von mehr als sechs Monaten einen automatischen Mandatsverlust vorsieht. Diese Entscheidung erfolgte unmittelbar nach der Bestätigung des Urteils durch die zweite Instanz.
Vakanz im Präsidentenamt
Erst kürzlich hatte der Vorsitzende der Kroatischen Demokratischen Gemeinschaft (HDZ), Dragan Covic, erklärt, dass die Republika Srpska derzeit ohne Präsidenten sei und diese Position neu besetzt werden müsse. „Bis dahin erfolgt eine Übertragung der Zuständigkeiten, die in den kommenden Tagen bekannt gegeben wird“, erläuterte Covic.
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Die entsprechende Bekanntmachung wurde in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts der Republika Srpska veröffentlicht.