Bargeld als Geschenk erfreut viele, doch die großzügige Geste kann teuer werden. Wer bestimmte Grenzen überschreitet, riskiert nicht nur Steuern, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Geldgeschenke erfreuen sich ungebrochen großer Beliebtheit – ob zum Geburtstag, unter dem Weihnachtsbaum oder als spontane Überraschung. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Beschenkten können selbst entscheiden, wofür sie das Geld ausgeben möchten. Häufig dienen solche Zuwendungen auch als finanzielle Unterstützung für kostspielige Vorhaben wie den Erwerb eines Führerscheins oder eine geplante Reise.
Doch beim Verschenken von Bargeld sind bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Grundsätzlich existiert zwar keine Obergrenze für Geldgeschenke, doch die Höhe des Betrags ist entscheidend für mögliche steuerliche Folgen. Überschreitet die Summe den gesetzlichen Freibetrag, wird die Schenkungssteuer fällig – besonders relevant bei Zuwendungen an Freunde und Verwandte.
Steuerfreie Grenzen
Die steuerfreien Grenzen variieren je nach Verwandtschaftsgrad: Eheleute können bis zu einer halben Million Euro ohne Steuerbelastung erhalten, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Bei Geschwistern und Freunden liegt die Grenze deutlich niedriger bei 20.000 Euro. Übersteigt das Geldgeschenk diese Summen, muss die Zuwendung dem Finanzamt gemeldet werden. Zusätzlich verlangen Banken bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro einen Nachweis über die Herkunft des Geldes.
Rechtliche Folgen
Die Nichtmeldung einer steuerpflichtigen Schenkung kann juristische Konsequenzen nach sich ziehen – im schlimmsten Fall droht eine Anklage wegen Steuerhinterziehung. Dies kann neben Geldstrafen bei besonders hohen Beträgen sogar zu Freiheitsentzug führen. Auch bei Empfängern von Sozialleistungen wie Bürgergeld (deutsche Grundsicherung) können nicht deklarierte Geldgeschenke problematisch werden und Leistungskürzungen verursachen. Versäumt man die Meldung beim Arbeitsmarktservice, kann dies ebenfalls strafrechtlich relevant werden.
Wer die geltenden Freibeträge kennt und respektiert, kann jedoch bedenkenlos Bargeld verschenken und damit anderen eine Freude bereiten.