Ab 2026 müssen Arbeitnehmer in Wien tiefer in die Tasche greifen: Der Wohnbauförderungsbeitrag wird angehoben – und das bedeutet für viele Beschäftigte bis zu 184 Euro weniger netto im Jahr.
Die Stadt Wien steht vor einem Sparkurs. Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) will 2026 rund zwei Milliarden Euro einsparen. Betroffen sind zahlreiche Bereiche: von Öffi-Tickets über Parkgebühren bis hin zu Hochzeiten – das Leben in der Hauptstadt wird deutlich teurer.
Beitrag steigt auf 0,75 Prozent
Auch Arbeitnehmer spüren die Sparmaßnahmen direkt im Gehalt. Der Wohnbauförderungsbeitrag wird ab Jänner 2026 erhöht. Statt bisher 0,5 Prozent zahlen Dienstgeber und Dienstnehmer künftig 0,75 Prozent der Bemessungsgrundlage. Durch die Anhebung dieser lohnabhängigen Abgabe sollen rund 200 Millionen Euro jährlich zusätzlich in die Stadtkasse fließen.
So viel bleibt weniger im Börserl
Wie stark die Erhöhung spürbar ist, hängt vom Einkommen ab:
- Bei 2.000 Euro brutto werden künftig etwa 60 Euro mehr pro Jahr abgezogen.
- Bei 2.500 Euro sind es 75 Euro,
- bei 3.000 Euro rund 90 Euro,
- bei 3.500 Euro etwa 105 Euro,
- bei 5.000 Euro brutto 150 Euro,
- und bei der Höchstbeitragsgrundlage von 6.450 Euro sogar 184 Euro weniger pro Jahr.
Kritik von der Opposition
Die Wiener ÖVP übt scharfe Kritik an der Maßnahme. „Ab Jänner verdienen die Wiener wegen SPÖ und Neos 100 Euro weniger im Jahr“, poltert VP-Klubobmann Harald Zierfuß. „Hart verdientes Geld werde so von den arbeitenden Menschen weggezogen.“
Auch Gemeinderat Hannes Taborsky, Arbeitssprecher der Volkspartei, kritisiert die Erhöhung deutlich: „Die geplante Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags trifft die Beschäftigten mitten ins Herz. Für viele Wienerinnen und Wiener stellt dies eine weitere Belastung dar. Das ist keine soziale Politik, das ist ein Griff in die Taschen der arbeitenden Menschen.“
Wer von der Abgabe befreit ist
Die Abgabe basiert auf dem Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 und wird von den Bundesländern geregelt. Laut Informationen der Stadt Wien gelten jedoch bestimmte Ausnahmen: Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer, Hausbesorger sowie Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft müssen keinen Wohnbauförderungsbeitrag entrichten.