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Familientragödie

Messerangriff auf Bürgermeisterin: Haftbefehl gegen Adoptivtochter

Messerangriff auf Bürgermeisterin: Haftbefehl gegen Adoptivtochter
FOTO: EPA/CHRISTOPHER NEUNDORF
2 Min. Lesezeit |

Nach einem Messerangriff durch ihre eigene Adoptivtochter kehrt SPD-Bürgermeisterin Iris Stalzer ins Amt zurück – und wird künftig auch das für ihre Kinder zuständige Jugendamt beaufsichtigen.

Der Messerangriff auf die SPD-Bürgermeisterin von Herdecke, Iris Stalzer (57), hat bundesweit für Erschütterung gesorgt. Die Kommunalpolitikerin wurde von ihrer eigenen Adoptivtochter (17) im Keller attackiert und schwer verletzt. Trotz der Schwere des Angriffs hat sich Stalzer mittlerweile erholt und wird wie geplant am 4. November ihr Amt als frisch gewählte Bürgermeisterin antreten. Nach Angaben von Focus ist sie „schnell genesen“ und kann ihre Amtsgeschäfte aufnehmen – darunter fällt künftig auch die Aufsicht über das Jugendamt, das für ihre beiden Adoptivkinder zuständig ist. Ihr Adoptivsohn befindet sich derzeit ebenfalls in einer Jugendeinrichtung.

Bereits im Vorfeld des Angriffs hatte Stalzer beim Jugendamt um Unterstützung nachgesucht, da sie Befürchtungen bezüglich ihrer Adoptivkinder hegte. Die familiäre Situation hatte mehrfach polizeiliche Interventionen erforderlich gemacht. Am Tag der Tat wurde die Jugendliche zunächst in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Als der Unterbringungsbeschluss am Donnerstag auslief und die Jugendliche entlassen wurde, hatte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht bereits einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die Adoptivtochter erwirkt, wie BILD berichtet.

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Polizeiliche Maßnahmen

Nach dem Angriff nahm die Polizei die 17-Jährige fest und brachte sie in eine jugendpsychiatrische Einrichtung. Von einer Untersuchungshaft wurde abgesehen, stattdessen erhielt die Jugendliche die Auflage, sich täglich bei der Polizeiwache in Langenfeld zu melden. Bei einer Verurteilung droht ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Die Behörden gehen daher von einer erhöhten Fluchtgefahr aus.

Betreuungssituation

Die Verantwortung für die Betreuung der Jugendlichen liegt nun vollständig beim Jugendamt, das sie in Obhut genommen und in einer Wohngruppe untergebracht hat. Sollte die Adoptivtochter gegen die polizeilichen Auflagen verstoßen oder die Regeln der Wohngruppe missachten, droht ihr die Unterbringung in Untersuchungshaft.

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KO KOSMO-Redaktion
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