Mit dem Herannahen des Halloweenfestes am Freitag steht nicht nur die Zeit des Gruselns und der Kostümierungen bevor, sondern leider auch die Saison für Streiche, die mitunter außer Kontrolle geraten können. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich weist nachdrücklich darauf hin, dass Sachbeschädigungen keineswegs als harmlose Vergehen betrachtet werden dürfen. Vielen ist nicht bewusst: Wer in der Halloweennacht Graffiti an Wänden hinterlässt, Einfriedungen beschädigt oder Anrainer aus ihrer Nachtruhe reißt, muss mit erheblichen finanziellen Sanktionen rechnen – in schwerwiegenden Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen.
Rechtliche Konsequenzen
Um unangenehme Konsequenzen nach Halloween zu vermeiden, empfiehlt die Exekutive, frühzeitig deutliche Grenzen zu ziehen. Erziehungsberechtigte sollten ihren Kindern verdeutlichen, dass der Einsatz von Eiern als Wurfgeschosse, Spraydosen oder ähnlichen „Spaßartikeln“ schnell zu strafbaren Sachbeschädigungen führen kann – mit kostspieligen Folgen. Selbst Minderjährige bleiben nicht unbehelligt: Zwar können Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, doch die Erziehungsberechtigten müssen für die entstandenen Schäden aufkommen – beispielsweise für die Säuberung verschmutzter Hauswände oder die Instandsetzung demolierter Objekte.
Bei gravierenden Vorfällen wird zusätzlich die Kinder- und Jugendhilfe informiert.
⇢ Halloween-Streiche: Was ist verboten und strafbar?
Vorbeugende Maßnahmen
Zum Schutz des Eigentums empfiehlt es sich, wertvolle oder leicht beschädigbare Gegenstände aus Vorgärten, Zufahrten und Höfen zu entfernen. Sollte es dennoch zu einem Vorfall kommen, ist Besonnenheit gefragt.
Betroffene sollten umgehend die Polizei unter der Notrufnummer 133 kontaktieren.